- So 11. Okt 2009, 18:48
#12269
Moin Moin !
Eine gesetzliche Regelung ,ab welchem Gewicht Druckluftbremsen vorgeschrieben sind,gibt es nicht.
Prüfbücher gibt es nur für SP-pflichtige Fzge,bei LKW liegt die Grenze über 7,5t zGG. Bei ca. 5t zGG liegst du also darunter.Dei Fzg muss also jährlich zur HU,nicht aber dazwischen zur SP.
Ich kann hier unmöglich alle Vorschriften aufzählen,im Prinzip muss das Fzg den Vorschriften entsprechen,die damals gegolten haben,mit wenigen Ausnahmen.Es muss eine Warnblinkanlage nachgerüstet werden,es muss eine blaue Kontrolleuchte für Fernlicht vorhanden sein.Ich weiss nicht,ob das Fzg schon für den EG-Markt umgerüstet ist bzgl.der lichttechnischen Einrichtungen,ansonsten würde ich zeitgenössische 3-Kammerrückleuchten verbauen. Bei 2-Kammerrückleuchten ist das Anschliessen der Blinker und Bremsleuchten eine Wissenschaft für sich !! Sollte schon eine Warnblinkanlage nachgerüstet sein (bei 2-Kammersystem),ist zu prüfen,ob diese die EG-Schaltung oder die amerikanische hat.Hierzulande hat der Warnblinker Vorrang !!!
Die FIN darf bei Fzgen vor EZ 71 noch auf einem angenietetem Schild sein.Ist dieses Schild auf der linken Seite,empfiehlt es sich,diese am Rahmen zusätzlich rechts einzuschlagen,es kann aber auch eine (kostenpflichtige)Ausnahmegen. erteilt werden.
Desweiteren fehlt auf dem Bild die hintere Radabdeckung.
MfG Volker