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Moderator: schreyhalz

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von Redundant
#20283
Moin,

da ich demnächst umziehen werde, stellt sich die Frage, wie ich das mit dem 07er-Kennzeichen mache. Mein Kennzeichen ist noch ein mit den Auflagen der ersten Version: GARKEINE technischen und zeitlichen Gegrenzungen! :jay:

Mittlerweile ist es ja so, dass bei neu beantragten 07er-Kennzeichen eine TÜV-Eingangsprüfung verlangt, und ein zeitlich begrenztes Kennzeichen ausgegeben wird (oder irgendwas in der Richtung - da gibt es so viele Regeln und Reformen, dass mir der Überblick abhanden gekommen ist). Nun würde ich gerne die Freiheiten meines alten Kennzeichens mitnehmen. Gibt es eine Möglichkeit, 07er-Kennzeichen umzumelden, oder muss ich die neu beantragen mit dem ganzen nervigen Behördengelaufe und so?

Hintergrund: Ich bin extrem allergisch gegen Hausmeistersyndrome (Macht auszuüben bloß um dem Gegenüber zu zeigen, dass man sie hat) und geistige Engstirnigkeit. TÜV und Zulassungsbehörden (oder Ämter generell) sind geradezu Schutzreservate der flächendeckenden Borniertheit und ich möchte unnötige Eskalationen vermeiden. Bild

Aber wenn ich als Untertan und nicht als Bürger behandelt werde (so wie das bei der Zulassungsstelle Hanau bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin für 07er-Kennzeichen der Fall ist), dann eskalier ich! ;)

Viele Grüße,
Thorsten
von LTDV8
#20284
Redundant hat geschrieben: ...
Hintergrund: Ich bin extrem allergisch gegen Hausmeistersyndrome (Macht auszuüben bloß um dem Gegenüber zu zeigen, dass man sie hat) und geistige Engstirnigkeit. TÜV und Zulassungsbehörden (oder Ämter generell) sind geradezu Schutzreservate der flächendeckenden Borniertheit und ich möchte unnötige Eskalationen vermeiden. Bild
....

Hallo,

da leiden wir an der selben Krankheit, können ja mal ne Selbsthilfegruppe aufmachen!

Aber zum Thema:

Meines Wissens gilt (ausser in Berlin) ein Bestandsschutz für bisher erteilte 07-Kennzeichen.
Aber dieser ist natürlich nicht Einklagbar, sondern unterliegt der behördlichen Willkür.
Ich befürchte, Du musst den Gang nach Canossa machen, um beim neuen Sachbearbeiter die Sache zu klären.

Leider keine positivere Antwort kennende Grüße

LTDV8
(der wegen dem Theater um die 07-Kennzeichen seines schon vor Jahren zurückgegeben hat)
von oldierolli
#20289
Hallo, die Erteilung des 07 ist ein "Verwaltungsakt", die eine neue Behörde nur nach den neuen Voraussetzungen erlassen kann. Wenn ein Gesetz/Verordnung etc. nicht ausdrücklich einen Bestandsschutz vorsieht, ist formal nix Anderes möglich. Es bestünde nur die Möglichkeit, am alten Wohnort mit alter Stellplatzadresse eine Art "Oldtimer GbR" mit Dir als Mitglied zu gründen, dann wäre dort weiter dein "gesellschaftsmäßiger" Sitz, während Du Deinen WOHN-Sitz woanders hast. Und Fahrten zwischen Stellplätzen und Wohnsitzen sind von der 07 abgedeckt. Verwinkelten Gruß. Rolf
von LTDV8
#20293
oldierolli hat geschrieben: ...
die Erteilung des 07 ist ein "Verwaltungsakt", die eine neue Behörde nur nach den neuen Voraussetzungen erlassen kann
---
Hallo,

genau da liegt das Problem, es wird ja kein neues 07-Kennzeichen beantragt/erteilt, denn das bereits bestehende ist ja Personen - nicht KFZ-gebunden - in diesem Fall sogar zeitlich unbeschränkt. Nachdem das Kennzeichen ja bereits zugeteilt ist (zu für den Bürger günstigeren Bedingungen), kommt es nun doch auf einen Bestandsschutz an, den wiederum meines Wissens ausser Berlin alle anderen Bundesländer zugestimmt haben.

Stellt sich die Frage ist ein 07-Kennzeichen auch vom Wohnort abhängig, wei der brave Nutzer am alten Wohnort durch den Umzug zum 07-Kennzeichen-Misssbraucher übelster Machart mutiert?

von vereinfachter Bürokratie träumende Grüße

LTDV8
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von Redundant
#20294
Naja, jedes Verkehrszeichen ist ein Verwaltungsakt. Laut der deutschen Verwaltungsrechts-Ikone Carl Schmitt ist ein Verwaltungsakt nichtig, wenn ihm die Schwachsinnigkeit auf der Stirn geschrieben steht (Prof. M. Stolleis hat diese Anmerkungen mindestens zehn mal pro Semester in seinen Ö-Rechts-Vorlesungen vorgetragen). :)

Das Problem ist nur: Wie erklärt man Schwachsinnigen, dass deren Entscheidungen schwachsinnig sind. Im Rahmen von deren geistigem Horizont (= Distanz zwischen Nasenspitze und Brett) sind deren Entscheidungen "der Norm entsprechend" = "normal". :irre:

Eine GbR an meinem alten Wohnort zu gründen, halte ich für unnötig. Da die Niederlande auch nicht sooo viel weiter weg sind, würde ich eher eine Firma in den Niederlanden initiieren! Dann kann mir der ganze H-Kennzeichen-Korruptionssumpf in der Bananenrepublik Deutschland gestohlen bleiben! bier)

Viele Grüße,
Thorsten
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von chulchen
#20381
Moin!

Schwachsinnigen kann man nichts erklären.

Ein Familienmitglied von mir hat seit 1993 einen C- Kadett auf 07er- Kennzeichen angemeldet. Nu' weiß ich nicht, wann die Bestimmungen für das Kennzeichen geändert wurden bzw. welche Bestimmungen für das 07er- Kennzeichen in diesem Falle gelten. Der Wagen war zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Ummeldung ja auch noch nicht 30 Jahre alt.

Aber: Der Wagen steht definitiv nicht in dem Landkreis, der auch Wohnsitz ist.

Bisher konnte ich leider nichts Weiteres dazu herausfinden, da meine Familie sich gerne telefonisch außerhalb der Reichweite befindet, aber ich bleib' dran.
Evtl. kann ich da Infos bekommen, versprechen kann ich das aber natürlich nicht, zumal ich mir nichteinmal sicher wäre, ob die Zulassungsstellen das alle gleich handhaben.
LTDV8 hat geschrieben:können ja mal ne Selbsthilfegruppe aufmachen!
Da mach' ich auf jeden Fall auch mit! :D

Grüße,
Jule
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von chulchen
#20480
Moin moin!

So, ich habe dann tatsächlich mal telefonieren können diesbezüglich.

Also Folgendes: Der C-Kadett hat auch noch das komplett auflagenbefreite Kennzeichen und es wurde auch schon des Öfteren damit umgezogen, auch in andere Landkreise. Das einzige, was passierte war ein neuer Stempel, ansonsten wurde nichts geändert, da der Bestandsschutz gilt.

Aber: Diese Info gilt für Schleswig- Holstein! Es gibt anscheinend tatsächlich keine einheitliche Regelung für die Handhabung (ja,wieso sollte deutsche Bürokratie auch einfach sein...).

Du wirst wohl nicht darum herum kommen, bei der Zulassungsstelle im neuen Wohnort anzurufen.
Oder einfach nach Schleswig- Holstein ziehen. :D

Grüße,
Jule
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von Redundant
#20484
Nee, dann ziehe ich glaub ich lieber nach Holland um. Da hat man keine solchen Scherereien bei der Zulassung von alten Autos. Da die ab einem bestimmten Alter komplett steuerfrei sind (egal in welchem Zustand), kann man da völlig entspannt vorgehen! :-)

Viele Grüße,
Thorsten
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von chulchen
#20487
Dann hast Du ja eine schweizer Holländerin.

Wenn Du dann in Deutschland bist, hast Du ja wieder die Behörden an der Backe, weil sie dann ja eine Aufenthaltsgenehmigung braucht. :lol:
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von Redundant
#20490
Dann erkläre ich denen, dass die Papiere noch bezüglich der Zollformalitäten bei der schweizerischen berittenen Gebirgsmarine sind! :lol:

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