- Sa 20. Nov 2010, 18:11
#18241
Moin Moin !
Und wenn ,würde ich sie nicht verraten !!
Es gibt keine Möglichkeit,seitdem dieser Unselige ,der auch den Oldtimerfriedhof als "Kunststück" betreibt,per Gerichtsbeschluss durchgesetzt hat,ein Kettenfzg der BW zuzulassen. Als Folge davon wurden die Zulassungsbestimmungen dahingehend verändert,dass praktisch alle Fzge,die nicht für den Privatmann gebaut wurden ,nicht mehr zugelassen werden dürfen.Du kannst also nur noch Fzge von Organisationen wie BW/Feuerwehr/Polizei/ BGS / THW usw. zulassen,wenn diese auch in einer zivilen Version erhältlich waren und auf diese umgebaut worden sind. (z.B. sind die ehemaligen DB 5-Tonner der BW an diese mit verkürzten vorderen Kotflügel geliefert worden,diese müssen auf die zivile Version umgebaut werden)
MfG Volker