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Moderator: schreyhalz

#16454
Hallo,
ich bin neu hier, dürfte vielleicht auch erst 2012 hier sein, da meine neueste Errungenschaft erst 27½ ist:
Ein Feuerwehrauto MB 407D (geschlossener Kastenwagen)Bild
Das FZ wird von unserer Zulassungsstelle als So.KFZ anerkannt,
kann aber ja auch als LKW angemeldet werden.
Vom Finanzamt weiß ich, dass die Steuer dieselbe ist.
Nun muss ich für meine Entscheidung noch
• Versicherung,
• evtl.Geschwindigkeitsbegrenzung (falls er überhaupt über 80 kommt),
• 5 hintere Sitzplätze (auf die ich aber auch verzichten kann, wenn LKW besser ist),
• die Trennwand, in der ich gerne eine Türklappe hätte,
• jährliche oder 2jährliche TÜV-Vorführung (ich hatte mal sowas gehört)
und evtl.noch mehr berücksichtigen
und dabei natürlich an die Zeit als Oldtimer denken.
Hier bin ich nun in einem Fachforum gelandet und würde mich sehr freuen,
wenn ich hier Tipps, Ratschläge, Erfahrungswerte usw.bekommen könnte!
Vielleicht kann ich dabei auch erfahren, mit welcher Versicherung
in diesem Zusammenhang die besten Erfahrungen gemacht worden sind.
Viele Grüße
Suzi
#16464
Moin Moin !

Wenn irgend möglich,bei So.Kfz (= sonstiges Kfz) bleiben.Die Umschreibung zum LKW hat nur Nachteile.Erstens wird dadurch die Zulassung mit H-Kennzeichen unmöglich gemacht oder zumindestens sehr erschwert.Am besten wäre die Beibehaltung des Feuerwehrstatus. Auf keinen Fall zum Wohnmobil umschreiben oder umbauen !Zweitens ergeben sich zahlreiche andere Nachteile,wie wesentlich höhere Versicherungsbeiträge sowie ein Fahrverbot an Sonn-und Feiertagen mit Anhänger,an Wochentagen darfst du zwar mit Anhänger fahren,aber nur mit max. 60 km/h ausser auf der BAB.

Die anderen von dir genannten Unterschiede begründen sich nicht auf die Form der Zulassung,sondern richten sich nach dem Zul.Ges.gew.,über 3,5 t musst du jährlich zur HU,darfst nur 80 km/h fahren,es gilt das Überholverbotschild mit dem LKW-Zeichen.(Wobei dieses eher theoretischer Natur ist,da dieser Wagen völlig untermotorisiert ist).Allerdings ist fraglich,ob sich die Ausstattung des Fzges in Verbindung mit den zusätzlichen Sitzplätzen und eine Ablastung ausschliessen.

MfG Volker
#16466
Besten Dank, lieber Volker,

für die ausführlichen Antworten.
schreyhalz hat geschrieben:So.Kfz (= sonstiges Kfz)
Hatte bisher gemeint, SO hieß SOnder...
schreyhalz hat geschrieben:Erstens wird dadurch die Zulassung mit H-Kennzeichen unmöglich gemacht oder zumindestens sehr erschwert.
Hoppla, woanders ist mir gerade dazu geraten worden. Wieso gibt's denn beim LKW-Oldtimer Probleme?
WoMo oder sonstige Umbauten habe ich wegen dem baldigen "H" nicht vor.
schreyhalz hat geschrieben:Zul.Ges.gew.,über 3,5 t musst du ...
Der Wagen ist eingetragen mit 4T; - leer 3480. Ich müsste mal auf 'ne Waage, um zu sehen, wie schwer er tatsächlich ist. Ob es da etwas zum Ablasten gibt, ohne den zukünftigen Status zu gefährden, weiß ich nicht, weil ich das FZ noch nicht bei mir habe.
schreyhalz hat geschrieben:Allerdings ist fraglich,ob sich die Ausstattung des Fzges in Verbindung mit den zusätzlichen Sitzplätzen und eine Ablastung ausschliessen.
Tut mir leid, aber den Satz habe ich nicht verstanden. Ich könnte auf die hinteren Sitzplätze verzichten.

Beste Grüße
Suzi
#16467
Moin Moin !
Wieso gibt's denn beim LKW-Oldtimer Probleme?
Weil das eine Änderung der FZG - Art ist und womöglich mit Umbauten verbunden,wie z.B. dem Entfernen der Sitze.Grundlegende Umbauten dürfen aber nur in den ersten 10 Jahren vorgenommen werden,es sei denn,die umgebaute Version hat es original so gegeben (und da wirds schwierig).
schreyhalz hat geschrieben:Allerdings ist fraglich,ob sich die Ausstattung des Fzges in Verbindung mit den zusätzlichen Sitzplätzen und eine Ablastung ausschliessen.

Tut mir leid, aber den Satz habe ich nicht verstanden. Ich könnte auf die hinteren Sitzplätze verzichten.
Genau die Befürchtung mit dem Leergewicht hatte ich,bei 3480 kg Leergewicht wirst du wohl kaum auf ein zGG von 3,5 t ablasten können.Allerdings sind in diesem Leergewicht wohl die gesamte Feuerwehrtechnische Ausrüstung und 75 kg für den Fahrer enthalten.Zum Leergewicht zählt das Fzg mit seiner Ausrüstung und allen Betriebsstoffen,also vollgetankt,bei anderen als bei Moppeten und PKW kommen noch 75 kg für den Fahrer dazu.
MfG Volker
#16468
Beste Dank, Volker, für die Erklärungen!
Du hast mir sehr geholfen!
Eine empfehlenswerte Versicherung für mein feuerrotes Spielmobil kennst Du nicht zufällig auch noch?
Aber jetzt erst mal: Gute Nacht und schlaf' gut!
Suzi
#16479
Moin Moin !

Nein,da mit Versicherungen heutzutage alles mögliche ausgehandelt werden kann.Wesentlich ist dabei,was du alles bei denen schon versichert hast und wieviel Schadensfälle du hattest. Das heist,wenn du ein gutes Angebot einer Versicherung hast,welches zu günstigen Kursen Spielmobile in Form älterer So.Kfz versichert,solltest du mal mit deiner Versicherung,bei der du deinen Alltagswagen,den deiner Frau,dein Haus,deinen Hund,das Pferd deiner Tochter,das Gebiss deiner Oma usw.versichert hast,kurz gesagt,mit der Versicherung,die dich ohnehin schon so aussaugt,dass selbst dein Finanzamt mit dir Mitleid hat , sprechen. Und wenn diese dann nicht auf die Idee kommt,dir ein wesentlich besseres Angebot zu machen,gehst du zu einer anderen Versicherung und lässt dir ein Gesamtpaket ausrechnen,manchmal kann ein Wechsel Wunder bewirken.
MfG Volker
#16483
Danke Volker, das ist ein prima Tipp. Werde gleich mal Akten wälzen, und dann geht's los.
Schönen Tag noch, - und lass' Dich nicht vom Wetter ärgern; -
zum WE wird's schöner:-)
Liebe Grüße
Suzi
Ach und:
schreyhalz hat geschrieben:Gebiss deiner Oma
Oma is tot:-(

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