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Hier kommt alles für die Paragrafenreiter rein

Moderator: schreyhalz

#15207
hallo ich bin christoph und habe eine rt 125-2 gekauft! möchte sie restauriert meinem vater zum 50 geburtstag schenken! so jetzt habe ich sie komplett restauriert! und jetzt steh ich vor dem problem der anmeldung denn ich habe keinen brief usw. also keine papiere zu diesem motorrad! was muss ich jetzt machen wie kann ich das motorrad anmelden! bitte helft mir da mein vater in einem monat geburtstag hat! mfg christoph

ps. rt 125-2 baujahr 58
#15209
Hallo Christoph !

Erst einmal wilkommen hier im Forum ! :winks:
Ich habe das gleiche Problem gerade bei meinem Klapp-Wohnwagen !
Wenn Du einen Kaufvertrag hast, mußt Du zum Straßenverkehrsamt gehen und dort eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" unterschreiben. Dann wird der Brief für einige Wochen öffentlich gemacht und wenn sich dann niemand gemeldet hat, kannst Du das Motorrad dann zulassen .

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiter helfen, lieben Gruß, Danica !
#15210
...Ich noch mal ! Ich hatte allerdings noch den Fahrzeugschein ! Ich denke, da brauchst Du vielleicht sogar eine Neuabnahme vom TÜV !
Ruf doch einfach auf dem Straßenverkehrsamt an, die wissen es genau.

Gruß, Danica !
#15217
Moin Moin !

Hilfreich wäre erstmal eine Briefkopie genau des gleichen Typs.Alles an Unterlagen,was du so aus dem I-Net fischen kannst. z.B. :
http://www.dkw-motorraeder.de/motorrad/ ... blatt.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Das Problem : In allen solchen alten Datenblättern stehen keine Fahr- und Standgeräusche ! Da wäre ein alter Brief oder eine Kopie hilfreich ,und sei es nur,dass der aaS diesen zur Hilfe nimmt,um anhand der dortigen Schlüsselnummern seine Datenbank zu befragen. Briefe oder Kopien mit genullter Typschlüsselnr wären also weniger hilfreich.

Mit den Unterlagen wird die fällige Vollabnahme nach §21 durchgeführt,je mehr Daten du beibringen kannst,desto weniger muss der aaS ermitteln,d.h. die Abnahme wird billiger.
Zur Abnahme nach §21 musst du dich in den alten Bundesländer mit dem TÜV des jeweiligen Bundeslandes ,in den neuen Ländern mit Dekra in Verbindung setzen.

Mit der erfolgten Abnahme wendest du dich an das zuständige SVA,die KBA-Abfrage wird mittlerweile online durchgeführt.

MfG Volker

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