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Moderator: schreyhalz

von FranzD217
#15059
Kennt jemand die genaue Rechtslage? Schlepper mit schwarzem Kennzeichen und Anhänger mit schwarzem Kennzeichen darf der an dem Kugelkopf auf der Ackerschiene gezogen werden? Danke für Antworten.
von Hürlifan
#15065
Hallo Franz !

Das darfst Du ! Aber die Ackerschiene muß starr sein und der Kugelkopf muß das Prüfzeichen haben.

Lieben Gruß, Hürli ! :winks:
von schreyhalz
#15067
Moin Moin !
Da würde ich mal ein klares Nein entgegensetzen,wobei die Farbe des Kennzeichens keine Rolle spielt.
Sämtliche Verbindungseinrichtungen gehören zur Gruppe der Bauteile,für die eine Bauartgen. vorgeschrieben ist. Auch die Halterung der Kupplungskugel gehört dazu !Nun wird für die Ackerschiene mit Sicherheit keine Bauartgen. existieren,weder nach EU-Recht,noch nach nationalem.Also bliebe nur noch die Möglichkeit,diese im Einzelverfahren prüfen zu lassen. Wie oben schon geschrieben wurde,muss sie dazu starr montiert sein,und der aaS wird die zul. Anhängelast sehr gering wählen.
MfG Volker
von Hürlifan
#15081
Hallo Volker !

Wenn das so ist, dann habe ich jetzt echt etwas dazu gelernt . :up:
Ich kenne keinen Schlepper Fahrer, der das anders praktiziert. Also alle fahren so mit ihren Schleppern los. Ich werde mich jetzt allerdings vor meiner nächsten Tour beim TÜV erkundigen !

Lieben Gruß, Danica !

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