- Mo 22. Feb 2010, 13:08
#15067
Moin Moin !
Da würde ich mal ein klares Nein entgegensetzen,wobei die Farbe des Kennzeichens keine Rolle spielt.
Sämtliche Verbindungseinrichtungen gehören zur Gruppe der Bauteile,für die eine Bauartgen. vorgeschrieben ist. Auch die Halterung der Kupplungskugel gehört dazu !Nun wird für die Ackerschiene mit Sicherheit keine Bauartgen. existieren,weder nach EU-Recht,noch nach nationalem.Also bliebe nur noch die Möglichkeit,diese im Einzelverfahren prüfen zu lassen. Wie oben schon geschrieben wurde,muss sie dazu starr montiert sein,und der aaS wird die zul. Anhängelast sehr gering wählen.
MfG Volker