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Hier kommt alles für die Paragrafenreiter rein

Moderator: schreyhalz

von Pirate
#14535
Hallo,

als ich im Jahre 2002 noch einmal meinen Motorrad-Führerschein erwarb, ging ich - unwissend, wie ich war - davon aus, dass dieser auch die Erlaubnis zum Fahren von Traktoren enthielt, wie es bei meinem alten Einser der Fall gewesen war.

Doch meine Fahrlehrerin belehrte mich eines Besseren und verwies auf die Neureglung, nach welcher es zum Führen eines Treckers einer gesonderten Fahrerlaubnis bedürfe. "Okay", sagte ich, "dann wird das wohl der nächste Lappen, für den ich mich bei Ihnen anmelden werde."

Daraufhin fragte sie mich, was ich damit denn wolle, worauf ich erklärte, dass ich längerfristig plane, mir einen schönen alten Trecker zuzulegen. Sie ließ mich wissen, dass ich einen Traktor nur zweckgebunden (also als Mitarbeiter in der Land-/Forstwirtschaft), nicht jedoch privat auf öffentlichen Straßen nutzen dürfe.

Da schminkte ich mir die Sache mit dem Trecker-Lappen ab :nosmile: . . .

Nun meine Frage: Darf ich wirklich keinen Traktor nur zum Vergnügen fahren, auch wenn ich den dafür erforderlichen Führerschein besitze . . .?

Gruß, Paule
von Hürlifan
#14537
Hallo Paul !

Soweit ich informiert bin, darfst Du einen Traktor fahren. Die Klausel mit der Land-Forstwirtschaft gilt doch nur für die großen 40 Kmh Traktoren (klasse "T").
Ich habe damals meinen "rosa" Klasse 3 Führerschein gegen das Karten Teil getauscht und um die Erlaubnis für die Klasse "T" zu erhalten, mußte ich nachweisen, daß ich in der Landwirtschaft tätig bin.
Aber die "kleinen" oldie Trecker darfst Du, wenn sich da nicht erheblich etwas geändert hast, mit dem Eintrag "L" fahren. Also ohne Landwirtschafts- oder Forstnachweis !

Lieben Gruß, Hürli ! :winks:
von Pirate
#14538
Vielen Dank, Hürli!

Mit "klein" ist dann wohl eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 (25) km/h gemeint, wenn ich das richtig verstanden habe . . .

Gruß, Paule
von Pirate
#14540
Je langsamer, desto weniger raubt der Fahrtwind vom schönen Sound Musik) . . .

Gruß, Paule
Benutzeravatar
von chulchen
#14542
Hallo Paule!

Mit Klasse L darfst Du Trecker bis zu 32km/h fahren, mit Anhänher allerdings nur 25 km/h.

Grüße,
Jule

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