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Moderator: schreyhalz

von tag18
#13400
hallo,

ich hab da mal n paar fragen.

hab mir ne mk1 feuerwehr mit h-kennzeichen gekauft. der vorbesitzer hat einige umbauten vorgenommen. er hat vw-sitze eingebaut, den hinteren bereich gedämmt, ein klappbett eingebaut und dennoch das h-kennzeichen behalten dürfen - laut seiner angabe. jetzt ist mir ein bisschen bange das H-kennzeichen aberkannt zu bekommen.

meine fragen sind: muss der transit weiterhin wie ne feuerwehr aussehen, kann ich mir statt den eingetragenen 2 sitzen noch einen dritten einbauen (beifahrerbank statt einzelsitz), kann es möglich sein das das eingetragene regal aussehen kann wie es will. eben als regal für eine matratze statt für schläuche, darf ich mir eine musik anlage einbauen???
ich weiß garnicht wie ich all meine fragen ausformulieren soll so verzwickt sehe ich die ganze sache.

wenn ich zum tüv fahre um mal nachzufragen, kann es sein das sie mich direkt verdonnern den wagen zum historienfahrzeug zurück zu bauen oder habe ich solange zeit bis der tüv abläuft?

ohje und danke erstmal
#13401
Hallo ?

Deine Sorgen sind sicher nicht unbegründet.
Kommt immer drauf an, wie alt die Umbauten sind.

Werde den Beitrag nach "Behörden,Rechts und Versicherungs-Themen" verschieben
Dort ist er besser aufgehoben, als bei der reinen Technik.
Bestimmt wird sich nach Feierabend jemand Deinen Befürchtungen annehmen.

Schöne Grüße aus Köln
Werner
#13402
Hallo tag18!

Willkommen hier im Forum!

Also, ich kann Dir nicht bei allen Fragen helfen (da gibt's hier diesbezüglich belesenere Menschen, als mich), aber zumindest beim Radio kann ich behilflich sein:

So heißt es im Anforderungskatalog des TÜV Süd:
"Ein modernes Radio kann akzeptiert werden.".
D.h. wenn Du aus Deinem Wägelchen keine rollende Disko- Kugel machst, kannst Du auch ein ganz "normales", heutzutage übliches Radio einbauen.
Wenn Du aber vor hast, Boxen in der Größe eines Kühlschranks einzubauen, und zwei Subwoover unter den Sitzen zu platzieren, ist es auch mit dem H- Kennzeichen vorbei, da es sich dann um ein sogenanntes "Hot- Rod" zu handeln scheint.

Also, ein einfaches, "handelsübliches" Autoradio mit zwei einfachen Boxen stellt definitiv kein Problem dar.

Ich könnte Dir jetzt auch noch die "normalen" Bedingungen für einen Oldie aufzeigen, aber für einen Feuerwehr- Oldie gibt es andere Vorschriften in Bezug auf ein H- Kennzeichen, als für einen normalen Personen- Wagen.

Also, bis hoffentlich bald, und ich hoffe, von Deinen Fortschritten zu hören,
Jule
#13404
Hallo tag18!

Willkommen hier im Forum!

Also, ich kann Dir nicht bei allen Fragen helfen (da gibt's hier diesbezüglich belesenere Menschen, als mich), aber zumindest beim Radio kann ich behilflich sein:

So heißt es im Anforderungskatalog des TÜV Süd:
"Ein modernes Radio kann akzeptiert werden.".
D.h. wenn Du aus Deinem Wägelchen keine rollende Disko- Kugel machst, kannst Du auch ein ganz "normales", heutzutage übliches Radio einbauen.
Wenn Du aber vor hast, Boxen in der Größe eines Kühlschranks einzubauen, und zwei Subwoover unter den Sitzen zu platzieren, ist es auch mit dem H- Kennzeichen vorbei, da es sich dann um ein sogenanntes "Hot- Rod" zu handeln scheint.

Also, ein einfaches, "handelsübliches" Autoradio mit einfachen Boxen stellt definitiv kein Problem dar, egal, wie alt es ist. Das Radio kann aus den 70ern sein, oder aber auch aus den 90ern, oder von 2007, solange es sich nicht als übertrieben für die damalige Elektronik herausstellt.

Generell gilt: Alle Umbauten müssen innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung stattgefunden haben. D.h. es werden alle Umbauten bei Deinem Fahrzeug mit H zugelassen, die (in Bezug auf Dein Fahrzeug) bis 1985 stattgefunden haben.

Ich könnte Dir jetzt auch noch die "normalen" Bedingungen für einen Oldie aufzeigen, aber für einen Feuerwehr- Oldie gibt es andere Vorschriften in Bezug auf ein H- Kennzeichen, als für einen normalen Personen- Wagen.

Also, bis hoffentlich bald, und ich hoffe, von Deinen Fortschritten zu hören,
Jule

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