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Das Oldtimer Forum

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Hier kommt alles für die Paragrafenreiter rein

Moderator: schreyhalz

von dartolli
#11991
hallo , bin neu hier im forum weil ich ein problem habe!!
ich möchte mit 18 gerne einen oldtimer fahren da mich neue autos nicht ansprechen, das einzige problem ist jetzt eine passende versicherung zu finden, bei den meisten muss mann 25 sein oder es muss einen alltagswagen gebe.
bitte helft mir eine versicherung oder möglichkeit zu finden damit auch ich ein altes schätzchen fahren darf!!
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von Michael P.
#17247
Vergesse nicht die offizielle Definition!
Oldtimer sind Kulturgut und werden gelegentlich gefahren. Oldtimer im Alltag zu fahren widerspricht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer sowie der finanziellen Besserstellung! Sobold Du den Oldtimer für den Alltag nutzt und erwischt wirst, wird es teuer! Steuerhinterziehung, Fahren ohne Versicherungsschutz.

Leider ist es tatsächlich nicht möglich, einen Oldtimer ohne ein Alltagsfahrzeug zu versichern. Bleibt echt nur die Zulassung und Versicherung als normaler PKW.
von oldierolli
#18439
Hallo, die "Normal"Tarife der Versicherer sind für Oldies oft niedriger als bei neueren Fahrzeugen; hier versichert sogar die HUK Coburg. (Opel Rekord 1955 z.B. ca. 75€ bei 30%). Für die Steuer hat der Staat beim H-Kennzeichen keine Nutzungsbeschränkungen vorgesehen. Also wenn großer Hubraum, H-Kennzeichen mit Normaltarif kombinieren. Bei Goggo ist H Quatsch, außer wenn FeinstaubZone. Gruß. Rolf
von LTDV8
#18560
oldierolli hat geschrieben:.... Für die Steuer hat der Staat beim H-Kennzeichen keine Nutzungsbeschränkungen vorgesehen. A.... Gruß. Rolf

Hallo,

ist

"zur überwiegend historischen Nutzung" keine Einschränkung?

Weiterhin kann ich mir nicht vorstellen, das ein gewerblicher Einsatz auf Dauer vom Finanzamt geduldet wird.

Wenn Du da genaue Informationen (gerichtsfest-natürlich) hast - die wären sehr interessant für mich - bitte Bescheid geben.

Fragende Grüße

LTDV8
von oldierolli
#18573
Hallo, ich meinte erstmal die private Nutzung. "Überwiegend" heißt mehr als 50 %... Es ist jedoch kein Fahrtenbuch vorgeschrieben wie bei 07. Bei "gewerblich" sicherheitshalber beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Da die Steuer sogar für Klein-LKWs meist niedriger ist als 191€, wird eine Steuer-"Hinterziehung" wohl kaum von OBERSTEN Bundesgerichten bestätigt werden. Gruß. Rolf

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