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Moderator: schreyhalz

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von chulchen
#11620
Hallo Ihr Lieben! :winks:

So, mal eine Frage für die ganz blöden, aber ich kapier's einfach nicht!!!

Ich würde gerne meinen Dicken mit Hänger nach Süddeutschland holen. Das Auto, welches mir zur Verfügung steht, hat eine Leermasse von 1265 kg und darf einen Anhänger (gebremst) bis zu 1200 kg ziehen.
Die Gesamtmasse beträgt aber 1705 kg.
Bezieht sich die Gesamtmasse jetzt nur auf das Fzg selbst, oder auf das gesamte Gespann?
von schreyhalz
#11626
Moin Moin !
Also..................... das ist doch ganz einfach .....
Du hast Angaben über das Fzg,Leermasse und zulässiges Gesamtgewicht. Beides bezieht sich auf das Fzg.Die Leermasse ist das Gewicht des fahrfertigen Fzges,also mit allen Flüssigkeiten,bis zum ZGG darf es beladen werden unter Beachtung der zul. Achslasten.Vorsicht! Die Leermasse ist wg. Sonderausstattungen meist höher als im Schein angegeben.
Die zul Anhängelast ist das Gewicht,welches du anhängen darfst.Entscheidend ist dabei das tatsächliche Gewicht ! Dabei noch eine kleine juristische Spitzfindigkeit : Hast du eine AHK nach EG-Recht,gilt das so wie geschrieben. (AHK hat e-Prüfzeichen). Hast du deine AHK nach nat.Recht, (AHK hat nat. Prüfzeichen,1 Buchstabe und 4stellige Nr.),ist die zul. Anhängelast die tatsächliche Achslast des Anhängers.Also ist die Stützlast in diesem Fall als Beladung des Zugfzges anzusehen.
Beispiel : Zugfzg. hat Anhängelast von 1200 kg gebremst, AHK hat e-Prüfzeichen : Du kannst einen Anhänger ziehen,der 1200kg wiegt.Das zGG des Anhängers spielt keine Rolle,hat dieser bsp. 2000 Kg bei einer Leermasse von 500 kg,darfst du 700kg aufladen. Hat das Zugfzg. eine AHK mit nat. Gen.zeichen,darfst du 750 kg aufladen,wenn du für eine Stützlast von 50 kg. sorgst.
Wenn ich dich richtig verstehe ,möchtest du deinen Oppel mit einem Trailer holen.Üblicherweise haben diese Trailer ein Gewicht von + - 600 kg.Dein Oppel dürfte ein Leergewicht von 1000 kg haben,vorrausgesetzt,du hast ihn nicht beladen. Macht also 1600kg,die das Zugfzg. mindestens ziehen dürfen muss. Wenn es eine AHK mit nat. Gen. hat,kannst du die Stützlast davon noch abziehen (50-75 kg,steht auf dem Typschild der AHK). Aber da wie gesagt,die tatsächlichen Gewichte eher nach oben abweichen,solltest du schon Reserven einplanen. Im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalles zählt immer das tatsächliche Gewicht !
Generell kann man sagen,um einen PKW auf einem Trailer durch die Gegend zu schaukeln,sollte das Zugfzg. mindestens 1800 kg ziehen dürfen.
Das Fahren eines solchen Gespanns ist übrigens nicht ohne,da gibt es schon gewaltige Unterschiede zwischen Trailern (kann gar nicht gross,tief und hart genug gefedert sein ) und der Ladung ! Autos mit weichen (wie bei deinem Oppel) oder defekten Stossdämpfern entwickeln ein rasantes Eigenleben und neigen dazu ,das Gespann aufschaukeln zu lassen.
MfG Volker
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von Neres
#11629
Hallo zusammen,
schreyhalz hat geschrieben:Autos mit weichen (wie bei deinem Oppel) oder defekten Stossdämpfern entwickeln ein rasantes Eigenleben und neigen dazu ,das Gespann aufschaukeln zu lassen.
Dieses Aufschaukeln hat man auch, wenn der Reifendruck des Hängers unterschiedlich ist.
An einem Hänger mit Tandemachsen,(heute üblich), sollten alle 4 Räder den gleichen
Luftdruck haben, sonst könnte die Fahrt spannend werden.
Also unbedingt kontrollieren!

Schöne Grüße aus Köln
Werner
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von chulchen
#11633
Hallo Volker!
schreyhalz hat geschrieben:Also..................... das ist doch ganz einfach .....
Einfach? Ich finde das ja extrem verwirrend! :oh-no2:

Vielen Dank für Deine Auskünfte, das brachte zumindest schonmal ein wenig Licht ins Dunkel.
Wegen der AHK muß ich mal nachschauen, was die für ein Prüfzeichen hat. Wobei das eigentlich egal ist, denn das Fzg ist für diese Aktion eh nicht geeignet.

Ich hätte da noch so eine blöde Frage... :ups:

Ich habe Führerschein Klasse B, darf also generell bis 3,5 t fahren.
Anhänger mit einer zGG von 750 kg oder mit einer zGG bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs.
Naja, was denn nu? 750 kg oder Leermasse?

Oder geht es hierbei nur um den Fall, wenn das Zugfahrzeug leichter als 750 kg ist?
von schreyhalz
#11647
Moin Moin !
Habe mal kurz gegurgelt,da ich mit den neuen Fahrerlaubnisklassen auch nicht so vertraut bin.Also mit Klasse B darfst du fahren:
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Also: einen Anhänger mit zGG bis 750 kg darfst du an jedes Fzg anhängen,welches du fahren darfst.Mithin kannst du in diesem Fall bis zu 4250 Kg zulässiges (und tatsächliches) Zuggesamtgewicht durch die Gegend schaukeln.
Hat der Anhänger ein grösseres zulässiges Gesamtgewicht,gilt der zweite Satz.In diesem Fall gibt es 2 Einschränkungen : 1. zGG des Anhängers max = Leergewicht des Fzges
2. Die Summe der beiden zGG darf max 3500kg betragen.
Einen Autotrailer kannst du also nicht ziehen,du müsstest Klasse BE besitzen
Autotrailer haben üblicherweise mind. 2000 kg zGG. Das Zugfzg müsste also mindestens 2000 kg Leermasse haben,um die Bedingung für Klasse B zu erfüllen. Jedoch liegst du in der Summe weit über 3500 kg,so dass diese Option nicht möglich ist.
Ein Beispiel : Mein Alltagswagen hat ein zGG von 2050 kg,ein Leergewicht von 1560 kg und eine Anhängelast von 1900 kg. Mit Klasse B wäre zulässig :ein Anhänger zGG =max Leergewicht Zugfzg =1560 kg. Die zul. Anhängelast wäre kein Problem, aber die Summe 2050 + 1560 läge über 3500. Also Anhänger zGG max 1450 kg.
Was bin ich froh ,vor ewigen Zeiten Klasse 1 +2 gemacht zu haben,damit darf ich alles fahren,was Räder hat ! Mit einer Einschränkung : Busse nur ohne Fahrgäste,aber damit kann ich leben.
MfG Volker
von matthikuhl
#11649
schreyhalz hat geschrieben:Was bin ich froh ,vor ewigen Zeiten Klasse 1 +2 gemacht zu haben,damit darf ich alles fahren,was Räder hat ! Mit einer Einschränkung : Busse nur ohne Fahrgäste,aber damit kann ich leben.
Bist Du Dir da sicher? Ich weiss jetzt nicht, welche Klassen Du hast und wann du die gemacht hast,glaube aber, Du darfst nur Fahrzeuge mit max 9 Sitzen (einschliesslich Fahrersitz) fahren, egal, ob Leute drinsitzen oder nicht!
Kann mich aber auch irren!
Grüsse, Matthias
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von chulchen
#11652
Meine Güte!!! Da soll mal einer durchblicken!

Fehlt nur noch, daß ich einen Antrag bei der Behörde zum "Anhänger-Ziehen" stellen muß!
schreyhalz hat geschrieben:Was bin ich froh ,vor ewigen Zeiten Klasse 1 +2 gemacht zu haben,damit darf ich alles fahren,was Räder hat !
Ja, hätte ich mal ein Jahr früher angefangen, den Lappen zu machen dann wäre ich auch nicht in die neue Klasseneinteilung gerutscht... :cry:
von schreyhalz
#11660
Moin Moin !
Bist Du Dir da sicher? Ich weiss jetzt nicht, welche Klassen Du hast und wann du die gemacht hast,glaube aber, Du darfst nur Fahrzeuge mit max 9 Sitzen (einschliesslich Fahrersitz) fahren, egal, ob Leute drinsitzen oder nicht!
Kann mich aber auch irren!
Grüsse, Matthias
Ja,du irrst ! Mit der alten Klasse 1 konntest du sämtliche Motorräder fahren,mit der alten Klasse 2 sämtliche übrigen KFZ und Anhänger. Einen extra FS für KOM gab es nicht,sondern es musste eine gewisse Zeit der FS Klasse 2 im Besitz gewesen sein und eine Fahrpraxis nachgewiesen werden,dann konntest du einen Personenbeförderungsschein machen.Dieser berechtigte dann zum Führen von Bussen mit Fahrgästen.Bei der Umschreibung auf den neuen FS muss man darauf achten,das zum CE die Schlüsselzahl 172 eingetragen wird. Diese besagt ,das man auch Fzge der Klasse D fahren darf,eben nur ohne Fahrgäste. Meine Prüfungsfahrt für die Klasse 2 habe ich übrigens mit einem KOM absolviert,damals war es gang und gäbe,dass die Fahrschulen keinen grossen LKW besassen,sondern nur einen KOM,wenn sie auch die Ausbildung zum Personenbeförderungsschein anboten.Übungsfahrten mit Anhänger oder gar die Prüfung mit Anhänger oder Auflieger gabs damals natürlich nicht. Die Klasse 2 hat mich damals auch nur 600 DM gekostet.Wenn man bedenkt,was die Fahrschulen heute alles an Fzgen vorhalten müssen,und wieviel Pflichtstunden mittlerweile absolviert werden müssen,wundert man sich nicht mehr über die heutigen Preise.
MfG Volker
von matthikuhl
#11662
Aha! Na gut, hinzukommt, daß es in den 2 Staaten unterschiedliche Regelungen gab!
Ich habe 1980 meinen Führerschein gemacht und hatte die Klassen 2,3,4, und 5 also alles, ausser Zweiräder über 50ccm und Busse. Das interessante: ich habe Fahrprüfung auf PKW und LKW (auch mit Anhänger) abgelegt. Also, obwol ich eventuell noch nie Moped (bis 50ccm) gefahren bin, durfte ich das. Und wenn ich ich meine Prüfung ca. ein Jahr früher gemacht hätte, dürfte ich seit BRD sogar bis 125 ccm fahren! tss.
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von chulchen
#11664
schreyhalz hat geschrieben:Wenn man bedenkt,was die Fahrschulen heute alles an Fzgen vorhalten müssen,und wieviel Pflichtstunden mittlerweile absolviert werden müssen,wundert man sich nicht mehr über die heutigen Preise.
Ich habe damals meinen Führerschein mit 3 Übungsstunden und ansonsten nur die Pflichtstunden absolviert.
Das waren damals schon 2000 DM, für mich sehr viel Geld damals! Aber wo bekommt man heute noch den Führerschein für 1000 €?

Naja, angesichts der Antworten, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als Dickie auf eigener Achse runterzufahren... :irre:

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