Alternative Empfangsmöglichkeiten: RADIO OLDTIMER per App, WLAN-Radio oder Autoradio hören.

Das Oldtimer Forum

Das große Oldtimer Forum für Auto, Zweirad, Nutzfahrzeug oder Traktor powered by RADIO OLDTIMER

Hier kommt alles für die Paragrafenreiter rein

Moderator: schreyhalz

von Mr.Alu
#11162
Hallo Leute!

Bin neu hier.....klar, hab mich ja grade angemeldet.


Meine Frage(n), sicher nicht so einfach zu beantworten: (habe mich im voraus aber schon mächtig per Google informiert, trotzdem bin ich nicht schlauer. Möchte dem Tüv eben nicht unvorbereitet entgegen stehen)

Habe ein Fahrzeug mit folgender Geschichte 2007 in Österreich gekauft:
Das Auto ist Baujahr 1968. Vorhanden waren eine Briefkopie, ein alter Kaufvertrag des VorVorbesitzers und mein Kaufvertrag, den ich mit dem Verkäufer abgeschlossen habe.
Das Fahrzeug lief im Originalzustand bis 1992, danach wurde eine Austria Einzelabnahme § 31 durchgeführt.
Dabei wurden der Motor und die Felgen inklusive Bereifung "eingetragen". Statt 100 Ps nun 150 Ps. Statt 185 / 13er rundum jetzt 205 / 13er vorne und 225 / 13er hinten. Ansonsten, original.

1997 oder 1998 hatte der ehemalige Besitzer dann einen Motorschaden, dabei hat er einen gleichstarken, aber nicht vom selben Hersteller stammenden nagelneuen Motor aus einem damals aktuellen Auto, eingebaut. War ein professioneller Umbau. Wurde aber nicht eingetragen. So fuhr er dann bis etwa 1999, bis das Auto dann in jenem Jahr abgemeldet wurde und nicht mehr zugelassen. Stand dann nur noch rum.

So, und nun komme ich und möchte Tüv.
Alles was ich habe ist eine Briefkopie von 1992 der damaligen § 31 Einzelgenehmigung, ein Kaufvertrag und viel Zuversicht. Der originale Brief ist leider bei einem Umzug verloren gegangen.
Da der Motor, der jetzt im Auto verbaut ist, nicht eingetragen wurde, stehe ich vor Problem Nr.1. Nr.2 ist, das in dieser "Einzelgenehmigung" z.B die größeren Bremsen vorne und hinten nicht aufgeführt sind. Die Bremsen sind allerdings Standartbauteile aus Serienfahrzeugen.
Problem Nr.3 ist, das ich nur eine Briefkopie habe.
Das Auto ist technisch Top, alle Tüv und für die StZVo relevanten Teile und Baugruppen (Beleuchtungseinrichtungen, Hupe usw.) sind vorhanden und funktiontüchtig. Laut einem Werkstattmeister, den ich gut kenne, ist das Auto absolut verkehrssicher.

H-Kennzeichen steht selbstredend ausser Frage.

Ist es möglich, das Auto per Einzelabnahme durch den Tüv zu bekommen? Mit dem Hintergrund, das ich einen guten und fairen Tüv an der Hand hätte?

Gruß,

Jörg / Mittenwald
von schreyhalz
#11180
Moin Moin !
Ist es möglich, das Auto per Einzelabnahme durch den Tüv zu bekommen?
Es ist generell immer möglich , jedes Fzg zum Verkehr zuzulassen ,dass den jeweiligen Vorschriften entspricht.
Sorry ,aber auf eine so ungenaue Frage kann ich nur allgemein antworten.
MfG Volker

Kostenloser bundesweiter Terminkalender von RADIO OLDTIMER

Nutzen Sie die Reichweite des Zentralsystems www.termine-regional.de, das bereits jährlich über 200.000 Termine und etwas über 50.000 Veranstalter zu verbuchen hat!