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Hier kommt alles für die Paragrafenreiter rein

Moderator: schreyhalz

#9677
Moin Moin !
Dafür haben wir hier eine absolut lobenswerte Einrichtung : In dieser Sparte gibt es oben einen Button ,wo du alle Vorschriften aufrufen kannst : Da klickst du StVZO an und findest folgendes :
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo ... 50937.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Dort findest du alle Bau und Ausrüstungsvorschriften.Wichtig : Wenn du den entsprechenden § gelesen (und verstanden) hast,immer in den § 72 sehen ! Dort sind zu fast allen § Ausnahmen und vor allem Zeitpunkte genannt,ab wann diese Vorschriften gelten !
Du wirst feststellen ,das du mindestens 2 Anzeigen brauchst: Eine Kontrolleuchte für die Warnblinkanlage und für die Blinker. Solltest du deine Blinker vom Sitz aus sehen können,reicht das als Kontrolle.Aber die Warnblinkkontrolle ist immer vorgeschrieben. Tacho brauchst du nur,wenn der Schlepper eine Höchstgeschwindigkeit über 30 km / h hat.Dann brauchst du auch Fernlicht,die Funktion muss durch eine blaue Kontrolleuchte angezeigt werden,es sei denn du hast kein Fahrerhaus,dann genügt die Erkennbarkeit der Schalterstellung.In diesem Fall brauchst du auch keinen Rückspiegel,der aber wieder dann gefordert ist,wenn du durch Anhänger oder Anbaugeräte deine Sicht nach hinten einschränkst. Bremsleuchten müssen vorhanden sein ab bbH 25 km/h.Weitere Ausrüstung :1 Warndreieck,
1 Unterlegkeil ab 4t zGG.
MfG Volker
#9892
Na ,es haben nicht alle Prüfer alle Vorschriften im Kopf ! (Ich auch nicht immer). Wie gesagt,gilt nur bei offenem fahrersitz,z.B. alte Motorräder haben nie eine Kontrolle für Fernlicht,dafür eine erkennbare Schalterstellung. Bei Fzgen mit EG-Betriebserlaubniss ist die Kontrolle immer Vorschrift !
MfG Volker
#10250
hallo,
das heißt ich muss an meiner Dürkopp keine blinker und exhtra leuchten anbringen??
Den meine Scheinwerfer haben logischerweise kein E-Zeichen und bei meinem Wagen hat der TÜV das bemängelt da es US rückleuchten sind.
Greetz
#10251
Moin Moin !
Mal was grundsätzliches vorweg : !!! Bitte immer bei solchen od. ähnlichen Fragen Fzg und EZ angeben !!!
Für die Blinker an Motorrädern gibt es keine Nachrüstpflicht,die Dürkopp dürfte in den 50ern gebaut worden sein
und benötigt daher keine Blinker und nur 1 Rückspiegel.E-Prüfzeichen kann sie nicht besitzen,da die EG in den 50ern noch nicht existierte.Aber die Leuchten haben das alte nationale Prüfzeichen,du erkennst es an der vorangestellten Wellenlinie.Die Fernlichtstellung ist am Abblendschalter zu erkennen,das reicht.Ein Standlicht (richtig:Begrenzungsleuchte) ist ebenfalls nicht vorgeschrieben.Auf einen hinteren Rückstrahler achten,ist bei deutschen Motorrädern oft im Rüliglas integriert.
bei meinem Wagen hat der TÜV das bemängelt da es US rückleuchten sind.
Da kann ich jetzt nichts zu sagen,da ich den Wagen nicht kenne.Fakt ist,wenn eine Möglichkeit besteht,das Fzg auf EG-Recht zu trimmen,und diese nicht unzumutbar ist,muss das gemacht werden.Also ganz klar:
1.wer an einem deutschen Fzg amerikanische Rülis baut,handelt unzulässig.
2. Wer einen Audi oder VW oder ... in den USA kauft und hier zulassen will,kann sich die Leuchten vom deutschen Modell beschaffen.
3.Wer einen AMI hier zulässt,der auf dem EG-Markt nicht angeboten wird ,hat in der Regel keine Möglichkeit,passende Rülis zu finden. NUR in diesem Fall kann bei der Vollabnahme eine "in etwa Wirkung" festgestellt werden. Es müssen aber die seitlichen Rückstrahler und ev.vorhandene Leuchten orange sein,was in aller Regel kein Problem darstellt,da diese baugleich mit den vorderen sind,die auch in AMIland orange sind.
Seit einigen Jahren werden auch keine Ausnahmegenehmigungen für rote Blinker mehr erteilt (jedenfalls handhaben das hiesige SVÄmter so bei Fzgen,die nach deutschem Recht ihrer EZ nach bereits hinten gelbe Blinker haben mussten) .
Bauartgen.Rückstrahler sind zusätzlich anzubringen,da die Amis i.a. keine integrierten Rückstrahler haben. Ebenfalls eine NSL / Rüfascheinwerfer ab EZ 1991.
Das führt dazu,dass Fzge hier in aller Regel so umgerüstet werden,das in den Rüfascheinwerfern gelbe Blinkleuchten eingebaut werden,Rückfahrscheinwerfer und NSL werden,so ab EZ 91,separat angebaut.
Sollte das Fzg die in den USA immer noch beliebte Brems/Blinkleuchten kombi haben,ist darauf zu achten,dass die Warnblinkanlage umgeklemmt wird. Diese hat gegenüber der Bremsleuchte Vorrang,bei den AMIs ist das umgekehrt.
Ach ja : gelbes Standlicht/Begrenzungsleuchten sind natürlich genauso unzulässig wie die Kombi mit Blinker.

Alles nachzulesen hier in den Rechtsvorschriften,wirklich eine Supereinrichtung !!
Und immer daran denken,die Vorschriften haben sich des öfteren geändert,ab wann diese gelten oder ab welcher EZ (darum ist diese so wichtig !!) findet man in der StVZO im §72. Der ist für Oldtimerfahrer der wichtigste !
Die StVZO ist teilweise durch die FZV ersetzt worden,hierbei ist leider ein wesentlicher Bestandteil für Motorräder weggefallen (vergessen worden?).Für Motorräder vor EZ 60 konnten die Kleinkraftradkennzeichen vergeben werden,wenn die Ausleuchtung nicht reichte oder die vorschriftsmässige Montage der grossen Schilder nicht möglich war.Versucht mal,an einem Motorrad aus den 50ern das Kennzeichen so anzubringen,dass der untere Rand 300mm (Roller :200mm)über der Fahrbahn ist !Das geht eigentlich nicht mal mit dem Kleinkraftradkennzeichen !
Uneigentlich auch nicht,war gerade in der Garage und habe mal den Zentimeterstock an meine DKW 250/2 von 54 gehalten : Unterkante Rücklicht ca. 39 cm über Boden,dabei Moppett auf Ständer,also ausgefedert.
Kennzeichenunterkante 26 cm über Boden (Kleinkraftradkennzeichen). Fahre also mit einem unvorschriftsmässigem Kennzeichen durch die Gegend ! :down:
War aber bei meiner Zündapp KS100 genauso :hier bin ich von einer Zul.stelle zur anderen gepilgert,um ei KKR Kennzeichen zu bekommen,nachdem mein altes unbrauchbar geworden war.Ein Leiter liess sich darauf ein,nach Vorführung (um keinen Präzendensfall zu schaffen,wie seine Befürchtung war)ein solches zu erteilen.Nach damaligen Recht konnten die kleinen Kennzeichen für Motorräder ab EZ 60 nur bis 125 ccm und max 80 km/h vergeben werden,das Moppett ist mit 93 km/h angegeben.Als er die Maschine sah,bekam er einen Lachanfall und meinte,für das grosse Kennzeichen müsste ich wohl einen fest angeschlossenen Anhänger anbauen. Die KS 100 hat den Rahmen der KKR und Mokicks der Zeit,aber nur 16 statt 17 Zoll Räder.
Platz und Ausleuchtung sind eher fürs Versicherungskennzeichen konzipiert.Hat sich mittlerweile erledigt,die 80 km/h Begrenzung ist weggefallen.
MfG Volker

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