- Mi 19. Mär 2008, 17:40
#530
Brauch mein Olditrecker eigentlich ein Bremslicht?
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Moderator: schreyhalz
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Bremslicht ist nicht erforderlich (aber zulässig), wenn das Fahrzeug vor dem 01.01.1988 erstmals zugelassen wurde und die Höchstgeschwindigkeit kleiner oder gleich 25 km/h ist. Siehe §53 Abs. 2 und 9
Früher wurden oft die Blinker als Bremslicht verwendet: Wenn man bremst, leuchten die hintern Blinker (beide Seiten) dauerhaft. Beim blinken blinkt die entspr. Seite ganz normal. Wenn man blinkt UND bremst, blinkt die Seite, in die man abbiegen möchte, ganz normal und der Blinker an der anderen Seite ist dauernd an (als Bremslicht). Diese Art des Bremslichtes ist bei alten Treckern zulässig. .............................
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