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Moderator: schreyhalz

#5011
Hallo, ab dem 01.10.2008 muss bei Kurzzeitkennzeichen dem Straßenverkehrsamt / Landratsamt der Bedarf durch konkrete Bezeichnung des jeweiligen Fahrzeugs nachgewiesen wurde.

Hierzu muss die Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder ein komplett ausgefüllter mit allen nötigen Angaben inkl. Fahrgestellnummer enthaltender Kaufvertrag vorgelegt werden.

ABC

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