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Moderator: schreyhalz

von Lome
#3402
Hallo, wir haben noch einen alten Deutz Schlepper von 1952 stehen, den möchte ich wieder in Betrieb nehmen. Ist es wirklich richtig, das ich keine Rückwärtsstrahler, Bremslichter, Kennzeichenbeleuchtung, Rückspiegel etc. nachrüsten muß?

Peter
von classic
#3591
Hallo Peter, ja es ist richtig! Allerdings nur wenn der Traktor sich im original Zustand befindet und die \"Anbauteile oder Funktionen\" noch nie hatte. Der Traktor darf dann aber auch nur mit schwarzen Kennzeichen zugelassen und nicht gewerblich genutzt werden. Grünes Kennzeichen = Landwirtschaft und Steuerbegünstigung gelten andere Vorschriften.
von schreyhalz
#3686
Moin ! Moin ! \"\"\"Hallo Peter, ja es ist richtig! Allerdings nur wenn der Traktor sich im original Zustand befindet und die \"Anbauteile oder Funktionen\" noch nie hatte. Der Traktor darf dann aber auch nur mit schwarzen Kennzeichen zugelassen und nicht gewerblich genutzt werden. Grünes Kennzeichen = Landwirtschaft und Steuerbegünstigung gelten andere Vorschriften.\"\"\" Sorry,leider völlig falsch !! Grünes Kennzeichen (=steuerfrei) hat mit den Vorschriften Nichts zu tun ! Zu der Frage als solcher : Rückstrahler sind grundsätzlich vorgeschrieben,Kennzeichenleuchte ebenso.Bremsleuchten am Schlepper vorgeschrieben ab Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h,Rückspiegel sind bei offenem Fahrersitz nicht vorgeschrieben,d.h.keine Frontscheibe mit Dach = keine Rückspiegel(unabhängig davon müssen diese aber verbaut sein,wenn bspw.ein Anhänger die Sicht nach hinten versperren würde),Überrollbügel schreibt der Gesetzgeber gar nicht vor,hierbei handelt es sich um eine Forderung der Berufsgenossenschaft.Warnblinkanlage muss grundsätzlich nachgerüstet werden,so nicht schon geschehen.Weitere Ausrüstung :1 Warndreieck,1 Unterlegkeil bei zul.Gesamtgew.ab 4000 kg. MfG Volker
von Lome
#3705
huch, bitte wegen mir nicht streiten ... :-(

Also heißt das für mich, das ich eine Wahrnblinkanlage, Kennzeichenbeleuchtung, reflektierenden Rückstrahler und ein Warndreieck nachrüsten muss.

Doofe Frage aber ein Verbandskasten und einen Rückfahrscheinwerfer (in weiß) bei Rückwärtsfahrt brauche ich nicht oder?

Spiegel benötige ich nicht da offen, Bremslicht auch nicht da nur 20 km/und Keil nicht da nur 1,6 to.

Peter
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von laurel1
#3707
Hallo Lome,so ist es.
Einen Rückfahrscheinwerfer definitiv nein. Nicht wissend ob ein Verbandskasten Pflicht ist, ich hätte den gerne an Bord (mir könnte ja auch mal was passieren)!

Ach ja, hier fallen schon mal scharfe Worte, die aber nur gut gemeint sind! Von Streit sind wir noch weit entfernt ;-) und ein Spiegel dient deiner eigenen Sicherheit, ob nun Pflicht oder nicht, es bleibt in dem Fall dir überlassen!

Peter
von schreyhalz
#3776
Moin ! Moin !\"\"Hallo Volker, bist Du sicher, das bei einem privat genutztem Schlepper bis 25 Km/h ein Warndreieck Vorschrift ist? \"\" Ja \"\"Hast Du das als Vorschrift gelesen? War mal auf der Suche, habe nichts gefunden. \"\" StVZO § 53a \"\"Ich denke, kaum jemand hat ein Warndreieck dabei \"\" Stimmt! MfG Volker
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von laurel1
#3777
@ All,

ich kenne die Bestimmungen bestimmt lange nicht so gut wie ihr.

Egal wie auch immer, ich würde nie auf einen Verbandskasten und Warndreieck verzichten und der Rest war ja wohl geklärt!?

Ist jetzt rein meine persönliche Meinung, aber wir blasen teilweise Geld ohne Ende in unsere geschätzten Oldtimer und dann soll das daran scheitern? Lässt sich doch auch unauffällig in einer neutralen Tasche verstecken, ich möchte die nicht missen (egal ob Pflicht oder nicht!!!).

Ich mag über einen (aktuellen!) Verbandskasten und Warndreieck nicht streiten, ich habe diese bei allen Fahrzeugen (außer der Schwalbe, da klemmt das mit dem Warndreieck) dabei und mir (gilt nur für mich!?) ist es sch.....egal ob Pflicht oder nicht!

Hier schreiben so nette Leute, warum an der Sicherheit für euch und andere sparen (nur weil es nicht Vorschrift ist?).

Beste Grüße, aber in dem Fall nicht verstehend (oder habe ich durch den Ausfall irgendwas übersehen?)
Peter

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