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H-Zulassung ohne "Tüv-Kompatibilität"

BeitragVerfasst:Fr 22. Jan 2016, 11:05
von Womokäufer
Hallo liebe Oldtimerfans- und fahrer!

ich bin ein neuer :D

...und überlege mir ein Ford Pilote A 610 Wohnmobil von 1980 kaufen. Das gute Stück steht in den Niederlanden und ist da auch zugelassen. Ich will es nach Deutschland importieren und als Oldtimer zulassen. Jetzt frage ich mich, ob der überhaupt eine Zulassung bekommt obwohl er den aktuellen Tüv-Anforderungen (3Punktgurte bei allen Sitzen, dritte Rückleuchte usw.) nicht entspricht. Oder ist nur für eine "normale", nicht aber für die H-Zulassung relevant?

Gruß Peter

Re: H-Zulassung ohne "Tüv-Kompatibilität"

BeitragVerfasst:Fr 22. Jan 2016, 19:17
von schreyhalz
Moin Moin !
Tüv-Anforderungen
Die gibt es nicht ! Es gibt Zulassungsvorschriften ,zu finden in der FZV und StVZO.



Da das Fzg keinen deutschen Brief besitzt ,ist eine Vollabnahme nach §21 StVZO erforderlich.
Dabei wird natürlich ausser der Technik auch die Vorschriftsmässigkeit geprüft.
Das bedeutet ,es muss den heutigen Vorschriften der StVZO genügen.Ab welcher EZ diese Vorschriften gelten ,stand früher im §72 StVZO. Dank dem Obertrottel Ramsauer wurde dieser § (der wichtigste der gesamten StVZO ! ) abgeschafft , die gesamte StVZO damit für ältere Fzge praktisch ausser Kraft gesetzt (was von den prüfenden Gesellschaften einfach ignoriert wurde). Nachdem die Politiker auf ihren Fehler aufmerksam gemacht wurden ,wurde der Fehler berichtigt, leider nicht so ,dass einfach der alte §72 wieder eingefügt wurde ,sondern in einer genauso schwachsinnigen Form , nur jetzt juristisch einwandfrei ,aber praktisch nicht anwendbar. Nützt also gar nichts ,wenn du jetzt den §72 suchst , da findest nur den Hinweis ,dass für Fzge vor EZ 5.5.2012 die StVZO in der Form gilt ,die sie zum Zeitpunkt der EZ besass mit allen danach erfolgten Änderungen ,soweit diese nachgerüstet werden mussten. Kann auch kein Mensch etwas mit anfangen ,es sei denn , er hätte sämtliche StVZO s aufgehoben. Daher hier mal ein Link ,wo die wichtigsten Änderungen aufgeführt sind ,aber ohne Gewähr für die Richtigkeit der Angaben:
http://www.oldtimerfreunde-lebach.de/Do ... iften-STVO
(ich hatte früher noch bessere und wesentlich genauere ,aber die Links sind leider tot)

Das bedeutet auch ,dass es die damals gültigen Vorschriften bzgl. Abgas und Geräuschemmission erfüllen muss. Hier könnte die erste Hürde liegen , wenn nämlich dieser Fzg-Typ damals nicht in D verkauft wurde ,liegen keine Daten vor.
dritte Rückleuchte
??? Du meinst sicherlich dritte Bremsleuchte ! hier besteht keine Nachrüstungspflicht , 1980 war die nicht vorgeschrieben. Für Gurte gelten je nach Ausgangsbasis und zGG verschiedene Vorschriften bzgl. der vorderen Gurte , hinten sind für ein Womo dieser EZ keine vorgeschrieben , es sei denn ,die Basis ist ein PKW.(Ich kenne das Fzg und die Basis nicht)

Bezüglich einer "normalen" und einer Oldtimerzulassung gibt es keine Unterschiede in den Vorschriften !

Für ein H-KZ musst du allerdings nachweisen ,dass das Fzg in den ersten 10 Jahren nach EZ bereits zum Womo umgeschrieben wurde ! Das ist eine Spezialität bei Womos und der Nachweis ist schwierig , wenn es sich denn nicht um einen werksmässigen Umbau handelt.

Ich hoffe mal ,du bist dir über die KFZ-Steuer im klaren ! Gleichfalls könntest du ET- Probleme haben !

MfG Volker