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Moderator: schreyhalz

von schreyhalz
#26935
Moin Moin !

Manch einer mag es gar nicht mitbekommen haben ,dass der § 72 umgeschrieben wurde.Früher standen dort zu allen §§ der StVZO genauere Ausführungen drin ,vor allem ,ab welcher EZ der jeweilige § anzuwenden war. Dieses ist jetzt komplett weggefallen , und einem Schildbürgerstreich gleich steht dort nur noch lapidar,dass die StVZO in der Form gilt ,in der sie bei "Zulassung" des Fzges gegolten hat.Ob es sich bei der "Zulassung" um die EZ handelt ,bleibt ebenfalls im Dunkeln.Eine Nachfrage ergab ,dass damit gemeint ist ,dass der § 72 in der bisherigen Fassung gültig bleibt für alle Fzge ,die vor einem Stichtag (genaues Datum habe ich nicht im Kopf ,ist aber nach 2010 ,also für uns ohne Bedeutung) erstmalig zugelassen wurden.

Insofern sehe ich keine Veranlassung ,den Link zur StVZO ,den ich oben eingestellt habe ,zu aktualisieren,da hier noch der ursprüngliche § 72 aufgeführt ist.

MfG Volker

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