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Moderator: schreyhalz

#26559
1. April 2013


Hallo,

neulich war ich mit meinem Auto beim TÜV gewesen. Nachdem der Prüfer an der Batterie gerüttelt hatte und sie als „fest“ registrierte, fand er tatsächlich doch noch einen gravierenden Mangel an dem Fahrzeug: Die Abdeckung des Plus-Pols fehlte.

Nach solch einem Schreck musste ich mich erst mal setzen und einen Joghurt essen. Während ich schluckte kam mir der rettende Gedanke: Ich schnitt den leeren Joghurtbecher mit der Schere etwas ein und klebte ihn dann mit Paket-Klebeband über den Plus-Pol. Und siehe da – jetzt war die Welt wieder in Ordnung.

Und nun mache ich mit meinem Drucker noch mehrere Ausdrucke (es könnte ja mal Einer verloren gehen): „Plus-Pol-Abdeckung – nur für Deutschland erforderlich“. Solch ein Schild klebe ich dann noch auf den Joghurtbecher. Denn deutsch sein heißt, eine Sache um ihrer selbst willen zu tun – und ich möchte natürlich ein guter Deutscher sein…

Fazit: Ein dreifach Hoch auf die Plus-Pol-Abdeckung von Feinkost-Albrecht!

Viele Grüße

Erich


PS: Noch keine Lösung habe ich allerdings für meinen Oldtimer mit H-Kennzeichen. Denn in diesem Fall könnte dann der Einwand kommen, das Fahrzeug sei nicht mehr Original, denn den Joghurthersteller hätte es vor 30 Jahren noch nicht gegeben. Vielleicht weiß hier im Forum jemand für diesen speziellen Fall auch eine Lösung…
#26560
Moin Moin !

Nun ,hier ist die Lösung :
http://www.ragaller.com/produkte/verpac ... 3gode1gAjA

Diese Fa. stellt dir ab 1000 Stück den gewünschten Becher her , allerdings solltest du vorher mit dem ehemaligen Joghurt Hersteller abklären ,ob für ihre ehemaligen Verpackungen ein Gebrauchsmusterschutz besteht. Möglicherweise musst du dann Lizenzgebühren pro Becher zahlen , ich würde aber ,wenn denn Verhandlungen diesbezüglich geführt werden müssten , ins Feld führen ,dass die Nachfertigung ihrer damaligen Becher einen Werbeeffekt mit sich bringt ,der sich positiv auf den Verkauf ihrer heutigen Produkte auswirkt und deswegen gegenzurechnen ist.

Mit dem originalgetreuen Nachbau dieses Teiles solltest du keine Schwierigkeiten bei der H-Abnahme bekommen ,und wer weiss ,vielleicht ergibt sich daraus ja ein lukrativer Nebenverdienst ,da du sicherlich nicht alleine vor diesem Problem stehst. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung solltest du allerdings einfliessen lassen , dass ich für die Vermarktung dieser Idee meinerseits eine Lizenzgebühr in noch auszuhandelnder Höhe verlangen werde !Über die Höhe sollten wir uns per PN unterhalten !

MfG Volker , in freudiger Erwartung eines aufblühenden Geschäftes deinerseits und einer nicht versiegenden Quelle unermesslichen Reichtums meinerseits !

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