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Moderator: schreyhalz

#25908
Hallo,

ich bin neu hier (wie mein neues Spielzeug) und habe eine Frage, auf die ich im Forum so keine direkte Antwort finde.
Also, ich habe mir den seit Jahren hartnäckig gehegten Traum erfüllt und bin nun stolze Besitzerin eines Feuerlöschwagens (VW LT 31 Baujahr 81). Der gute ist in einem ausgezeichneten und originalgetreuen Zustand (1. Hand nach 31 Jahren Dienst bei einer kleinen freiwilligen Dorf-Feuerwehr).
Wir haben ohne Probleme und ohne Mängel TÜV und H-Gutachten gekriegt, er ist nun als Sonder-KFZ Löschfahrzeug TSF eingetragen, zugelassen und versichert.
Um jeden Zweifel vorweg zu nehmen: nein, nicht Geiz-ist-geil ist mein Antrieb, mir ist klar, dass das H-Kennzeichen eine Ehre und ein Auftrag ist und selbstverständlich möchte ich das gute Stück technisch wie optisch erhalten als einen alten Feuerwehrbus (genau den wollte ich ja immer haben). Nur kann ich mir diese schöne Hobby nur mit günstigen Unterhaltungskosten leisten.

Nun möchte ich aber dennoch meine Freude mit ihm haben, und natürlich auf Treffen und auch Touren machen. Zu diesem Zweck möchte ich ihn so umbauen, dass eine Schlafgelegenheit drin ist und ein paar Holzbänke mit Stauraum drin und Sitzgelegenheit drauf. Keine Klo oder so, kein fester Kocher, der Bus gibt aufgrund seiner nicht vorhandenen Stehhöhe ohnehin keine Wohnmobil-Zulassung her und nen Westfalia-Einbau wäre ohnehin mein Grausen.

Frage nun: wenn ich ihn so ausgebaut habe, dann ist er ja wohl kein Sonder-KFZ Löschfahrzeuge Tragkraftspritze mehr. Also würde ich ihn als PKW zulassen (zulässiges Gesamtgewicht sind ja nur 3,4t) oder als LKW? Aber was passiert dann mit der H-Zulassung?
Wie gesagt, äußerlich soll er komplett eine FW bleiben, das Blaulicht ist während der Fahrt abgedeckt, aber verliere ich die H-Zulassung, wenn ich ihn von SonderKFZ auf PKW umschreiben lasse?

Oder kann mir der TÜV bei der nächsten HU das H-Siegel entziehen?

Oder Alternativ-Frage: falls ein fester Umbau nicht geht, was macht ein Sonder-KFZ Tragkraftspritze zu einer solchen? Die TSF ist natürlich nicht mehr drin, nur noch die Einbauten, Schlauchregale, Schienen, etc. Wenn ich ihn nur leer mache und ein (zufällig genau passendes) Schlafsofa reinstelle sowie zwei Holzbänke links und rechts, alles nur mit Ledergurten o.ä. zum Transport gesichert werde, kann mir dann jemand was haben? Zum TÜV könnte das ja alles raus, und ich könnte ggf. leer zum TÜV fahren.

Wäre schön, wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.

Vielen Dank im Voraus!
#25912
Moin Moin !
selbstverständlich möchte ich das gute Stück technisch wie optisch erhalten als einen alten Feuerwehrbus (genau den wollte ich ja immer haben).
und auch Touren machen. Zu diesem Zweck möchte ich ihn so umbauen, dass eine Schlafgelegenheit drin ist und ein paar Holzbänke mit Stauraum drin und Sitzgelegenheit drauf
Irgendwie ist das ein Widerspruch !
wenn ich ihn so ausgebaut habe, dann ist er ja wohl kein Sonder-KFZ Löschfahrzeuge Tragkraftspritze mehr.
Richtig ! Klugscheissmodus an : Jetzt auch nicht ,es heisst " SONSTIGES KFZ..." Klugscheissmodus aus ..
Wie gesagt, äußerlich soll er komplett eine FW bleiben
Wie soll ich das verstehen ??? Er soll rot bleiben ?? Das Blaulicht darfst du eh nicht führen , auch die Beschriftung (z.B. auf den Türen ) ist nicht zulässig !
ihn als PKW zulassen (zulässiges Gesamtgewicht sind ja nur 3,4t) oder als LKW?
Das zGG ist auch beim PKW nicht begrenzt ! Je nachdem ,ob der Laderaum oder der Fahrgastraum überwiegt ,kommt eine Zulassung als PKW oder LKW in Frage. Als Fensterbus gab es beide Varianten ab Werk , als geschlossener Kasten natürlich nur den LKW.
Nun kenne ich es allerdings von den FW-Fzgen so ,dass sie als LKW und geschlossener Kasten ausgeliefert wurden und dann von Spezialfirmen zu FW-Fzgen umgebaut wurden ,wobei gerne die Hecktüren wie auch die Seitenwände gerne mit Rolltoren versehen wurden.
Wenn ich ihn nur leer mache und ein (zufällig genau passendes) Schlafsofa reinstelle sowie zwei Holzbänke links und rechts, alles nur mit Ledergurten o.ä. zum Transport gesichert werde, kann mir dann jemand was haben? Zum TÜV könnte das ja alles raus, und ich könnte ggf. leer zum TÜV fahren
Mit dem zweiten Satz beantwortest du dir das schon selbst , ein Fzg (völlig egal ,ob es der neue Kleinwagen oder der Gefahrgut-LKW oder ein Oldtimer ist) , muss IMMER vorschriftsmässig sein und der Fzg-Beschreibung in der ZB I entsprechen. Letzteres hat vor allem steuerliche Gründe (die zwar beim H-Kennzeichen womöglich nicht eintreten ) ,aber auch z.B.Fahrverbote sind an die Fzg-Art gebunden und weil sich die Versicherungsbedingungen ( und Prämien ! ) ändern.

Die Änderung der Fzg-Art von "Sonstiges... " zum LKW oder PKW wäre im übrigen eine "echte" Änderung der Fzg-Art (und nicht blos eine Nutzungsänderung , wie z.B. die Änderung vom "Anhänger Viehtransporter"für Pferde zum "Anhänger für Sportzwecke" Pferdetransporter ). Das heisst ,es würde §19 StVZO greifen ,den entsprechenden Satz stelle ich hier mal rein :
""""""""
2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

"""""""
Mit erloschener Betriebserlaubnis ist auch ersteinmal der Versicherungsschutz erloschen , d.h. ,deine Versicherung tritt zwar zunächst für den Schaden ein , holt sich dann aber von dir das Geld zurück ,zumindestens bis 5000 ( ? ) Euro. Logischerweise wird dich auch kein Polizist bei einer Kontrolle weiterfahren lassen (dürfen).

Eine Umschreibung zum Wohnmobil scheitert auch daran ,dass dieser Umbau in den ersten 10 Jahren nach EZ hätte stattfinden müssen , um das H-KZ zu behalten (und nicht,wie bei anderen Änderungen , hätte können ) .

MfG Volker
#25941
Hallo Volker,

danke für Deine Antwort.
hm, ich hab aber dennoch das Gefühl (warum denn nur?), Du willst (aus Prinzip?) böse mit mir sein.

Was spricht dagegen, ein Fahrzeug, das man erhalten möchte, auch zu nutzen? Und Freude dran zu haben?
Totstehen soll er sich doch auch nicht...
Ich will doch nur alles richtig machen. Also, ich liebe alte Feuerwehrbusse und habe jetzt endlich einen, und will diesen meinen pflegen und erhalten, und sehe auch zahlreiche als Werbeträger für Anwaltskanzleien etc. am Straßenrand rumstehen und in der Gegend rumfahrn. ich hab kein Anwaltsdiplom und will so ein tolles altes Teil fahren, pflegen und lieben, nicht blöd rumstehen und innerlich verrotten lassen!

Ich weiß jetzt nicht, ob die Schlauchregale das erhaltenswerte Kulturgut sind oder der alte rote tolle Bus. Ich will da keine LED-Lampen, Chemieklo oder einen Kernkraftantrieb einbauen, sondern ich will den als Bus nutzen und in seinem Kern als das erhalten, das er ist!
Mein DEKRA-Mann hat mir bei der Abnahme gesagt, das Blaulicht könne und solle bleiben, ebenfalls die Schriftzüge, wegen Erhaltung des Originalzustands. Tatütata ist ab, und wenn ich fahre, mache ich ein Mützchen über das Blaulicht.

Wenn alle alten Freiwilige-Feuerwehr-LT's in diesem Lande nur noch mit Schlauchregalen und den alten Schienen für die TSF bestehen dürfen, weil die Puritaner dieser Welt drauf bestehen, dann verschwinden sie. Ist das in Deinem Sinne?

Ähnlich ist das mit alten Haustierrassen. Alle wehklagen, dass es sie nicht mehr gibt, aber wenn sie keiner isst und hält, weil keiner Nutzen davon hat, dann sterben sie aus!

Ein bisschen irritiert,
Lt-Casper
#25942
...noch ein Nachtrag: natürlich möchte ich ihn dann auch bei der Versicherung als das anmelden, was er dann ist. Also LKW zum Beispiel. Ist hinten ein geschlossener Kasten, am Heck ist ein Rolltor, die zwei Schiebetüren vorn haben je ein Fenster, er hat derzeit 6 eingetragene Sitze, davon 4 ungesicherte Mannschaftsklappsitze, von denen wahrscheinlich 2 raus sollen. Transportieren tu ich auf denen ohnehin niemanden (die haben keine Gurte etc.).
Und selbstverständlich soll auch ein recht einfach demontierbarer Einbau (z.B. die Schlafgelegenheit) so befestigt und gesichert sein, dass mir das nicht durch den Bus und in den Nacken fliegt, wenn ich ihn (Gott bewahre!) vor einen Baum setze. Selbstverständlich will ich ein verkehrssicheres Gefährt haben!
Also, ich möchte ihn ja wirklich korrekt als das zulassen und versichern, was er dann ist. Die Frage war nur: was passiert mit dem H, wenn er dann ein ordentlicher LKW ist?
#25944
Moin Moin !
hm, ich hab aber dennoch das Gefühl (warum denn nur?), Du willst (aus Prinzip?) böse mit mir sein

Nö , aber kann es sein ,dass die Antwort nicht deinen Erwartungen entspricht ??
Was spricht dagegen, ein Fahrzeug, das man erhalten möchte, auch zu nutzen? Und Freude dran zu haben?
Totstehen soll er sich doch auch nicht
Gar nichts !!
Ich will doch nur alles richtig machen
Ja ,so habe ich die Frage auch verstanden und anhand der geltenden Rechtslage darauf geantwortet !
Wenn alle alten Freiwilige-Feuerwehr-LT's in diesem Lande nur noch mit Schlauchregalen und den alten Schienen für die TSF bestehen dürfen, weil die Puritaner dieser Welt drauf bestehen, dann verschwinden sie. Ist das in Deinem Sinne
Weder verschwinden sie ,weil viele gerade auf die vollständige Ausrüstung Wert legen , noch ist meine Meinung dazu massgeblich ,sondern die des Gesetzgebers !
weil keiner Nutzen davon hat
Die Frage war nur: was passiert mit dem H, wenn er dann ein ordentlicher LKW ist?
Ich antworte mal mit einer Gegenfrage : Du hast eine Drehleiter von der FW gekauft.Da du dich nicht mit Dachrinnenreinigung oder Baumfällarbeiten beschäftigst , baust du auf das Fahrgestell einen Wohnwagen ,um damit in Urlaub fahren zu können . Glaubst du , dass du die Steuererleichterung des H-Kennzeichens zu Recht in Anspruch nehmen könntest ,wenn das Fzg nach wie vor mit einem H-Kennzeichen als S.KFZ Drehleiter zugelassen ist ?

Im Klartext : Wie ich schon schrieb , ist das H-KZ eine steuerliche Begünstigung dafür ,dass du ein technisches Denkmal unterhälst. Es ist nicht dafür gedacht ,Umweltzonen zu missbrauchen oder jemanden finanziell zu unterstützen ,der sich das Fzg sonst nicht leisten kann. Demzufolge sind bei Änderungen am Fzg gewisse Spielregeln einzuhalten ,die genau umschrieben sind. Hält man sich nicht daran ,ist eine Nutzung und ein Betrieb natürlich weiterhin möglich ,dann aber unter den Bedingungen , die für alle gelten ! ( sprich ohne H-KZ ). Ein H-KZ bringt eben nicht nur die in Verkaufsanzeigen immer gepriesenen Vorteile ,sondern auch Verpflichtungen mit sich !

MfG Volker
von poel48
#26533
Hallo,

habe den Beitrag leider erst heute gelesen und mich dann registriert. Ich dachte mir, „geht nicht, haben wir nicht und bekommen wir auch nicht rein“:

Solche Fahrzeuge der Freiweilligen Feuerwehren haben meist eine Kugelkopf-Anhängerkupplung. Wie wäre es mit einem kleinen Wohnwagen mit max. 750 kg zul. Gesamtgewicht (vielleicht sogar ein Oldtimer aus DDR-Zeiten)? Steuer und Versicherung für ein solches Fahrzeug betragen zusammen etwa 50,-- Euro p. a. (der Benzinverbrauch dürfte allerdings schätzungsweise um 1-2 Liter je 100 km steigen).

Mit dem Führerschein B (seit 1.1.1999) dürfen Kfz. Bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht UND mit Anhänger bis 750 kg zul. GG gefahren werden. Da es sich um keinen Lkw, sondern um ein Sonder-Kfz. Löschfahrzeug TSF handelt, sollte auch das Sonntagsfahrverbot für Lkw mit Anhänger einem solchen Gespann nicht im Weg stehen (und das H-Kennzeichen ohnehin nicht).

Viele Grüße von einem Camping- und Oldtimerfreund

Erich, Hamburg
#26538
Moin Moin !
Solche Fahrzeuge der Freiweilligen Feuerwehren haben meist eine Kugelkopf-Anhängerkupplung
Und wenn nicht ,ist die schnell nachgerüstet !
Da es sich um keinen Lkw, sondern um ein Sonder-Kfz. Löschfahrzeug TSF handelt, sollte auch das Sonntagsfahrverbot für Lkw mit Anhänger einem solchen Gespann nicht im Weg stehen
Sonstiges !! Es heisst "Sonstiges " !!!

Aber die Idee ist gut und auch völlig legal !

MfG Volker

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