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Moderator: schreyhalz

von renate.2808
#25739
Wer kann helfen?

Habe privat Oldtimer verkauft, im Vertrag steht:
gekauft, wie gesehen und Probe gefahren.

Jetzt muckt das Fahrzeug beim Anlassen und Käufer, auch privat, will Vertrag rückgängig machen.
Habe Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen!War ein Vordruck.

Was kann auf mich zukommen?
DANKE für Antworten + Grüße
Zuletzt geändert von renate.2808 am Sa 24. Nov 2012, 15:51, insgesamt 1-mal geändert.
von schreyhalz
#25740
Moin Moin !

Eine explizite Rechtsauskunft darf dir nur ein RA erteilen ,daher ganz allgemein:

Bist du selbstständig ? Dann kannst du eine Gewährleistung nur beim Verkauf an einen anderen Selbständigen ausschliessen.
Bist du nicht selbstständig ? Dann hast du hoffentlich eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Wieviel Zeit ist zwischen dem Verkauf und der Mängelrüge vergangen ?

Liegt der Mangel tatsächlich vor oder ist das nur eine Behauptung ,um nachträglich den Preis zu drücken ?

Den Doppelpost habe ich gelöscht

MfG Volker

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