- Di 21. Aug 2012, 08:21
#25018
Moin zusammen,
ich werde irgendwie aus den ganzen Vorschriften nicht ganz schlau. Vielleicht kann mir das mal einer von Euch erklären:
Folgendes Problem:
Ich fahre einen Ford P7 mit H-Zulassung. Da ist noch das originale Lenkrad drin, aber das ist inzwischen schon recht verlebt. Außerdem steht der Wagen auf 195er Socken, weshalb man doch ganz gut ins Ruder greifen muss um die Fahrtrichtung zu ändern. Daher wäre ein Lenkrad schön, bei dem auch Männerhände mal ein wenig kraftvoller zupacken können.
Nun habe ich ein Lenkrad gefunden, mit passender Narbe, optisch passend und griffig. Allerdings gibt es keine ABE dafür.
Wie bekomme ich das Ding nun eigentlich legal eingetragen? Muss ich das überhaupt eintragen lassen?
Über eine (idiotengeeignete) Antwort wäre ich Euch dankbar.
ich werde irgendwie aus den ganzen Vorschriften nicht ganz schlau. Vielleicht kann mir das mal einer von Euch erklären:
Folgendes Problem:
Ich fahre einen Ford P7 mit H-Zulassung. Da ist noch das originale Lenkrad drin, aber das ist inzwischen schon recht verlebt. Außerdem steht der Wagen auf 195er Socken, weshalb man doch ganz gut ins Ruder greifen muss um die Fahrtrichtung zu ändern. Daher wäre ein Lenkrad schön, bei dem auch Männerhände mal ein wenig kraftvoller zupacken können.
Nun habe ich ein Lenkrad gefunden, mit passender Narbe, optisch passend und griffig. Allerdings gibt es keine ABE dafür.
Wie bekomme ich das Ding nun eigentlich legal eingetragen? Muss ich das überhaupt eintragen lassen?
Über eine (idiotengeeignete) Antwort wäre ich Euch dankbar.