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Moderator: schreyhalz

von derPirat
#25018
Moin zusammen,

ich werde irgendwie aus den ganzen Vorschriften nicht ganz schlau. Vielleicht kann mir das mal einer von Euch erklären:

Folgendes Problem:
Ich fahre einen Ford P7 mit H-Zulassung. Da ist noch das originale Lenkrad drin, aber das ist inzwischen schon recht verlebt. Außerdem steht der Wagen auf 195er Socken, weshalb man doch ganz gut ins Ruder greifen muss um die Fahrtrichtung zu ändern. Daher wäre ein Lenkrad schön, bei dem auch Männerhände mal ein wenig kraftvoller zupacken können.

Nun habe ich ein Lenkrad gefunden, mit passender Narbe, optisch passend und griffig. Allerdings gibt es keine ABE dafür.

Wie bekomme ich das Ding nun eigentlich legal eingetragen? Muss ich das überhaupt eintragen lassen?

Über eine (idiotengeeignete) Antwort wäre ich Euch dankbar. :)
von schreyhalz
#25022
Moin Moin !
Muss ich das überhaupt eintragen lassen?
Eine Eintragung nach § 21 (Einzelabnahme ist zwingend erforderlich.
Hätte das Lenkrad eine für deinen Wagen gültige ABE ,wäre eine Eintragung nach § 21 wahrscheinlich ebenfalls erforderlich ,da bereits eine nicht serienmässige Rad/Reifenkombination verbaut ist und diese beiden Änderungen sich gegenseitig beeinflussen.Dieses stünde dann auch als Auflage in der ABE . In dem felgengutachten ist regelmässig auch ein entsprechender Passus zu finden , und zwar entweder unter der Überschrift "Hinweise zur Kombinierbarkeit mit anderen Änderungen" oder unter den allgemeinen Felgenauflagen.
Nun habe ich ein Lenkrad gefunden, mit passender Narbe, optisch passend und griffig.
Narben hinterlässt das Lenkrad hoffentlich nicht ! :D

Die Nabe muss selbstverständlich zur Lenkspindel passen , es sollten doch auf dem Lenkrad und der Nabe irgendwelche Hersteller- und Typbezeichnungen zu finden sein , anhand derer man eine Zuordnung treffen kann . Sollte nichts dergleichen aufzutreiben sein ,würde ich die Finger weglassen,nicht nur dass das Lenkrad und/oder die Nabe nicht zulässig sind bzw. du die Zulässigkeit nicht nachweisen kannst ,du musst auch nachweisen,dass dieses Lenkrad in den ersten 10 Jahren nach EZ hätte verbaut werden können.

Nachtrag : Wenn das Lenkrad einen kleineren Durchmesser als das serienmässige hat ,werden die Lenkkräfte noch höher werden ! Das könnte dann einer positiven Begutachtung ebenso im Wege stehen wie z.B. verdeckte Sicht auf die Instrumente.

MfG Volker

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