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Moderator: schreyhalz

von digga_fish
#24912
Moin erstma,

ich hab mir nen Golf 2 gekauft. Baujahr 83,
1a Zustand, der sollte nicht das Problem sein.

Ich habe nur 2 Bedenken, die evtl gegen ein positives Gutachten sprechen könnten.

1) im Fahrzeugschein eingetragen:
ZU 18-20: L.4000 M.SCHEINWREINIGUNGSANL.,B.1680 M.VERBR.KAROSS.,H.1405 M. TIEFERGESETZT

Also bezüglich Länge Breite Höhe. Ursprünglich waren dies 3985, 1665, 1415.
Der Wagen wurde also anscheinend um 1 cm tiefergesetzt. Ich hab nur iwo aufgeschnappt, dies könnte Probleme geben.

2) Vorne sind Doppelscheinwerfer vom GTI eingebaut. Der war ja erst ab 1984 erhältlich. Außerdem Nebelscheinwerfer. Verzögert das eine mögliche H-Zulassung auf 2014?

Falls ja, würde sich nämlich ein Abgas-Upgrade zwecks weniger Steuern lohnen, sonst nicht ;)


Vielen Dank schon mal im Voraus

grüße
fi$h
von schreyhalz
#24913
Moin Moin !

Ist alles kein Problem ! Der Wagen wurde nicht tiefergelegt ,sondern in der Fzg -ABE waren diverse optionale Ausstattungsvarianten hinterlegt.Dieses konnte die SRA ebenso wie die Verbreiterungen sein ,aber auch ein "Sportfahrwerk" (beim GTI Serie).
Der Umbau auf die GTI Scheinwerfer hätte ja bereits in den ersten 10 Jahren stattfinden können ,ist also auch kein Problem.

MfG Volker
von digga_fish
#24915
easy, dank für die schnelle antwort.

und die nachweispflicht bzgl der gti scheinwerfer liegt dann auch nicht bei mir, von wegen dass das in den ersten 10 jahren passierte. da war der fahrzeughalter nämlich n etwas älterer herr (baujahr 27).

aber das steht nur im alten, ungültigen fahrzeugschein.
von schreyhalz
#24916
Moin Moin !
und die nachweispflicht bzgl der gti scheinwerfer liegt dann auch nicht bei mir, von wegen dass das in den ersten 10 jahren passierte
Die Nachweispflicht liegt grundsätzlich bei dir ,aber ist hier irrelevant,da der Umbau nicht in den ersten 10 Jahren hat stattfinden MÜSSEN , sondern HÄTTE stattfinden KÖNNEN.

Bsp : Du montierst Sonderräder mit einer KBA Nr. 41... .Diese sind lt. ABE 41... mit einer best. Bereifung für den Golf 2 zulässig ,die ABE stammt von 1987 . Kein Problem !
Du montierst Sonderräder mit einer KBA Nr.47... . Diese sind lt. ABE 47... mit der gleichen Bereifung für den Golf 2 auch zulässig , aber die ABE stammt von 2004 . Nicht zulässig !

MfG Volker
von digga_fish
#25206
cool! war kurz vorm urlaub und hab ganz vergessen mich zu bedanken..


eine sache ist mir noch aufgefallen: das auto hat ein Finlandia 2000 "schiebedachfenster" nachgerüstet bekommen.

wie siehts n damit aus?
von schreyhalz
#25208
Moin Moin !

keine Ahnung ,von wann die ABE dieses Bauteiles datiert,aber die Zeit für die Nachrüstung von Sonnendächern war 1992 eigentlich schon lange vorbei ,also würde ich davon ausgehen ,dass auch dieses Sonnendach hätte in den ersten 10 Jahren nachgerüstet werden können (und wohl auch wurde).

MfG Volker
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von oldyforever
#25323
Hast Du denn mittlerweile schon ein Gutachten erstellen lassen? Anhand Deiner Beschreibungen kann ich mir auch nicht vorstellen, dass Du irgendwo auf Probleme stoßen wirst, aber trotzdem würde mich natürlich interessieren, wie das Gutachten nun ausgefallen ist.
von digga_fish
#25331
wo find ich denn raus, von wann die ABE ist?


und oldy: hab mich oben vertippt, baujahr ist 84, bruach also noch n jahr.

es ging eher um ne kat-nachrüstung. die lohnt sich im moment nämlich steuerlich nicht, wenn ich ab 2014 mit H-kennung fahre.

z.Z. bin ich mit der karre eh in spanien. von daher hat das alles noch zeit.
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von gundas
#25389
Oh man, ich hab ehrlich gesagt nie darüber nachgedacht, dass ein Fahrzeug von 83 schon als Oldtimer gilt... Oh, ich bin also auch ein Oldtimer. Schrecklich wie alt man wird. Wenn man die Jahreszahl so liest denkt man irgendwie "ist ja noch nicht so lange her". Ich denke an Oldtimer immer nur an Autos aus "vor meiner Zeit". Jetzt fühle ich mich gerade richtig alt...

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