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Moderator: schreyhalz

von guzzi-klaus
#23352
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und möchte mich, bevor ich gleich die erste Frage stelle, kurz vorstellen. Ich komme aus Nordhessen und Guzzi Fahrer, Sammer und Schrauber. Neben den vier Guzzi´s besitze ich auch noch zwei ältere Deutz die sich auf dem Altersruhessitz befinden.
Nun zu meiner Frage. In der Literatur werden als Voraussetzung für die Zulassung mit dem 07er Kennzeichen u.a. das Alter angeführt welches 30 Jahre betragen soll. Welches Alter ist hier nun gemeint. Das Baujahr (Taggenau geht bei Guzzi nicht) oder der Tag der Erstzulassung.? Schon einmal Danke für die hilfreichen Antworten. Gruß klaus
von LTDV8
#23356
Hallo,

erstmal viel Spass hier!

Dann:

07-Kennzeichen und H-Hennzeichen gehen immer davon aus, das die erforderliche Zeit (30 Jahre) ab dem Tag der Erstzulassung gerechnet wird.

Die Lösung mit dem Baujahr wäre ja für die deutsche Bürokratie viel zu einfach und damit unverständlich.

Bei 07 aber auch immer schön die Nutzungseinschränkungen beachten!

07-freie Grüße

LTDV8

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