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Moderator: schreyhalz

#22754
Hallo,

wir haben einen alfa romeo giulia von 1970. Nachdem der Wagen restauriert wurde, möchte ich diesen natürlich irgendwie auf die Straße kriegen. Daher meine Frage wie diesbzgl. vorzugehen ist!? Kann mir jemand Infos bzw. seine Erfahrungen mitteilen? Ich habe mal was von H-Kennzeichen gelesen, aber ab 2012 könnte ja auch ein Nummerschild für 2 Fahrzeuge herangezogen werden...was ist besser?
muss der wagen beim tüv vorgeführt werden? Ich danke euch für eure Infos!

Grüße
von LTDV8
#22756
Hallo,

erstmal willkommen und viel Spass hier!

Dann Wechselkennzeichen:
zwei Autos versteuern und ggf versichern, aber nur eines fahren dürfen - macht vermutlich nur in den Hirnen von Politikern Sinn.

H-Kennzeichen:
Steuer 191 Euronen/Anno ca 100 Euronen Versicherung/Anno ist eigentlich nicht besonders teuer. Versicherung hat evtl km-Beschränkung, aber selbst da kann man ja keine Oldtimer-Versicherung wählen sondern als Zweitwagen, in dem speziellen Fall sogar als einzigen Wagen versicherungstechnisch anmelden.

Um TÜV H-Abnahme kommst Du aber nicht rum - ist aber auch nicht schlimm, zumindest, wenn das Auto in vernünftigem Zustand ist. Vorgaben was für TÜV-H-Abnahme erforderlich ist, wurden hier schon x-mal gepostet, Bei den TÜV-Internetseiten, ADAC,... gibt es auch entsprechende Infos, was verlangt wird.

Alternativ wäre noch ein Sammlerkennzeichen (07 - XXXX) kostet genausoviel Steuer wie H, hätte aber den Vorteil, dass man mit einmal Steuer und entsprechender Versicherungszusage mehrere Oldtimer - nicht gleichzeitig - fahren kann, dies aber unter restriktiven Nutzungsvorgaben.

Lange Rede, wenig Sinn:

vergiss Wechselkennzeichen (der zur Zeit vorgesehenen Art) denke an Haken-Zeichen, evtl 07-Kennzeichen.

Viel Spass mit der

bella macchina

wünscht

LTDV8
#22762
danke für die Infos! Ich denke, dass ein H-Kennzeichen denn der richtige Weg ist. Da der Wagen schon länger "stillegelgt" ist, benötige ich wohl ein Vollgutachten (Kosten etwa 150€ bei TüV?)...

Meine Vorgehensweise wäre wie folgt:

(1) Anfrage bei Versicherung bzgl. Tarif und Preis

(2) Erstellung Zustandsgutachten (ggf. von Versicherung gewünscht?)
Für TüV benötige ich ja kein Zustandsgutachten, oder? Wie hoch sind
erfahrungsgemäß die Kosten Hierfür?

(3) Wagen beim TüV oder GTÜ vorführen (notwendige Unterlagen:
Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein) --> Vollgutachten erstellen
lassen und H-Kennzeichenfreigabe geben lassen

(4) ab zur Zulassungsstelle

Wäre dieses die richtige Vorgehensweise? Gibt es sonst noch was zu beachten? Hast du nen Tipp wie man kostengünstig den Wagen beim TüV vorführen kann? Leider ist dieser ja nicht angemeldet und einen Anhänger krieg ich nicht auf die schnelle.

Besten dank für deine antworten.

gruß
#22763
Moin Moin !

Wir haben hier eine sehr schöne Rubrik :" Alle Gesetze und Verordnungen zum Strassenverkehr "

Wenn man weiss ,wo man suchen muss , bekommt man dort hervorragende und vor allem richtige Antworten . Fragen des Zulassungverfahrens sind vor wenigen Jahren aus der Strassenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) herausgenommen worden und sind jetzt in der neugeschaffenen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zu finden.

Interessant ist für dich der §10 FZV ,insbesondere der Absatz 4 :
"""

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

"""

Die Reihenfolge wäre also folgendermassen sinnvoll :
1. Einen Termin zur Vorführung bei TÜV /Dekra /Gtü oder wem auch immer vereinbaren. Wenn das Fzg länger als 7 Jahre abgemeldet ist,aber der Brief noch vorhanden ,genügt eine HU nach § 29 StVZO oder für das H-Kennzeichen nach § 23 StVZO. Ist der Brief nicht vorhanden,kann die Zul.stelle die Daten vom KBA anfordern,aber nur,wenn die Abmeldung nicht länger als 7 Jahre zurückliegt.
Liegt die Abmeldung länger zurück und der Brief ist nicht mehr vorhanden ,muss eine Abnahme nach § 21 bzw. nach § 23 in Verbindung mit § 21 durchgeführt werden.Diese sogenannte "Vollabnahme" wird in jedem Bundesland nur von einer Stelle durchgeführt,in den neuen Bundesländern ist das die Dekra,in den meisten alten der TÜV.

2. Zur Versicherung und eine Haftpflicht abschliessen ,ggf mit Teil/Vollkasko

3. Zur Zul.stelle , da gibt es jetzt 2 Möglichkeiten :
3a. Das Fzg "regulär" zulassen,dieses ist natürlich nicht möglich ,aber siehe § 10 Absatz 4 ! Das heisst , die Zul.stelle teilt dir ein Kennzeichen zu,welches noch nicht abgestempelt ist und du bekommst einen vorläufigen Fzg-Schein.Dieses ist die billigste Methode ,aber du bist an enge Fristen gebunden und kannst wirklich nur direkte Fahrten (siehe Abs.4) unternehmen.Da solltest du sicher sein ,dass das Fzg auf Anhieb die Abnahme besteht.
3b. Du holst dir ein Kurzzeitkennzeichen ,dieses ist in der Regel 5 Tage gültig

4. Zur Abnahme (und bestehen)

5. Das Fzg endgültig zulassen


Ein Zustandsgutachten (richtig:Wertgutachten) brauchst du nur für einige Versicherungen bei Abschluss einer Kaskoversicherung.

MfG Volker
#22771
Das ist sehr interessant! Mein Auto ist länger als 7 Jahre abgemeldet, den Fahrzeugbrief habe ich noch! Somit wird kein Vollgutachten gemäß § 21 StVZO fällig? Sondern nur eine HU und das Gutachten zur Erlangung des H-Kennzeichens? Wird dieses Gutachten bzgl. des H-Kennzeichens, welches der TüV ausstellt, auch von der Versicherung verlangt?

besten dank für eure antworten.

gruß
#22776
Hallo, wenn Du nicht in einem ZONEN-Einzugsgebiet wohnst, ginge es auch mit ganz normaler Zulassung "wie früher", und Du könntest es mit Saisonkennzeichen fahren, und dann wäre das STEUERlich auch nicht viel mehr. (Ich denke da an ca. 2000 cm³). Die Versicherung im Normal-Tarif (AUCH BEI HUK-Coburg, auch Kasko!!) kann bei Rabatt sogar noch weniger als die Oldtimerversicherung kosten. Dann wärest Du ein ganz "normaler" Autofahrer. Bei ganzjähriger Nutzung (schade ums Fahrzeug) sind natürlich die Steuern höher. Normalen Gruß.Rolf
#22777
Moin Moin !

die Versicherung hat mit dem H-Kennzeichen nichts zu tun ! Mit jeder Versicherung kann man Verträge abschliesen,wie man (bzw. die Vers.) dies möchte. Ist alles Verhandlungssache ! Gerade bei den Vergünstigungen für Oldtimer gibt es grosse Unterschiede bei den Versicherern ,man kann auch durch Verhandeln und Vorlegen anderer Angebote bei vielen noch mehr herausholen.Kommt natürlich auch darauf an,wieviel Verträge man dort laufen hat und wie der Schadensverlauf bisher war.Ich habe kein Fzg auf H-Kennzeichen zugelassen ,sondern normale Zulassungen bei den Motorrädern (ist billiger,nur die beiden 900er Bolles haben Saisonkennzeichen) und Saisonkennzeichen bei den PKW (auch billiger,da nur jeweils für 2 Monate). Bedingt natürlich,dass man auch mehrere Fzge jeder Gattung hat,die ganzjährig zugelassen sind.Viele Versicherungen setzen ein Alltagsfzg voraus,um eine günstigere Oldtimervers. zu gewähren !

MfG Volker

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