- Do 28. Aug 2008, 20:21
#4037
Moin Moin ! Selbstverständlich habt ihr recht,nur ändert das nichts an der Tatsache,dass es keine VORSCHRIFT über das Verfallsdatum gibt.Da man eine Ordnungswidrigkeit nur begehen kann,wenn man gegen eine Vorschrift verstösst,kann man also auch nicht belangt werden.Es ist nun mal nicht möglich,gegen eine nicht existierende Vorschrift zu verstossen. MfG Volker