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Hier kommt alles für die Paragrafenreiter rein

Moderator: schreyhalz

#33678
Moin Moin !

Immer wenn man glaubt, es könne nicht schlimmer kommen , wird noch etwas drauf gepackt! Ich mache ja bekanntlich kein Hehl daraus , dass es meine Meinung ist , dass eine Partei , die sich in der Öffentlichkeit vor allem dadurch prädentiert, in Zelten bierselige Anhänger oder Gewohnheitstrinker mit rechtsnationalen Schlagworten und Forderungen in eine Mischung aus alkoholbedingten und nationalistisch angehauchten Begeisterungstaumel zu versetzen , weder im Verkehrsministerium noch überhaupt in einer Regierung etwas zu suchen hat. Ob es diesmal am Corona-Wahn oder am zünftigen Vollrausch gelegen hat , kann ich nicht sagen , Tatsache ist jedenfalls, dass es mal wieder zu einer Fehlentscheidung gekommen ist , die jegliche technische Grundlage vermissen lässt und anstelle zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zur Herabsetzung beiträgt.

Worum geht es ? In gewissen Zeitabständen tagt der AKE (=Arbeitskreis Erfahrungsaustausch) , das ist ein Gremium , in dem Vertreter des Verkehrsministeriums und der Überwachungsorganisationen unter dem Vorsitz des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) unter der Berücksichtigung der Erfahrungen im Tagesgeschäft Vorschläge machen bzw. beschliessen. Diese Beschlüsse sind für alle Organisationen und Prüfer verbindlich!

So wurde 2016 beschlossen , dass Bremsleitungsquetschverbinder mit sofortiger Wirkung nicht mehr verwendet werden dürfen, ich habe damals schon den Beschluss kritisiert, weil gleichzeitig beschlossen wurde , das bis 12/2015 eingebaute drin bleiben durften. Dummerweise kann man es den Verbindern nicht ansehen , wann sie eingebaut wurden..........
Ebenfalls wurde damals die Frage behandelt , inwieweit CuNiFer-Bremsleitungen zulässig wären. Hier waren es wohl vornehmlich GTÜ und ein paar TÜVs , die diese ablehnten. Dazu ist zu sagen , das "normale" Stahlbremsleitungen nach irgendeiner DIN gefertigt werden , die CuNiFer-Leitungen , die als Bremsleitungen angeboten werden , erfüllen diese DIN ebenfalls. (ganz nebenbei hat z.B. Audi diese Leitungen um 1990 in etlichen Modellen serienmässig eingebaut ! )
Jedenfalls konnte man sich damals nicht einigen , es blieb beim status quo , d.h. sie waren weiterhin erlaubt , wobei GTÜ und einige Prüfer von einigen TÜVs sich nicht daran hielten , sondern die Leitungen bemängelten.
Das KBA machte damals den Vorschlag, die Hersteller von CuNiFer - Leitungen sollten eine ABE für Meterware erstellen lassen , die wäre dann ohne Verwendungsbereich , damit sollten dann Änderungsabnahmen durchgeführt werden können.
Ich sags mal so : Für etwas , welches die gültige DIN-Norm erfüllt, sollte eine kostenpflichtige ABE beantragt werden , (hier verdient das KBA) , anschliessend soll der Fzg-Halter eine Änderungsabnahme durchführen lassen (hier verdienen die Überwachungsorganisationen und die Finanzämter) , eine Massnahme , die für das identische Produkt aus minderwertigem Stahl nicht gefordert wird.
Bis heute hat kein Hersteller eine solche ABE beantragt.
Und so gilt ab sofort ein neuer Beschluss: Alle CuNiFer Bremsleitungen sind unzulässig , das Ganze gilt auch rückwirkend!
(Inwieweit serienmässige betroffen sind , vermag ich nicht zu sagen)
Kurz gesagt, wer mal seinem Fzg etwas Gutes gegönnt hat , was ewig hält, ist gezwungen , das rauszuschmeissen und wieder den minderwertigen Schrott einzubauen. Spätestens bei der nächsten HU ist das ein erheblicher Mangel!

Da hat mal wieder die Gier, Umsätze zu kreieren , über den technischen Sachverstand gesiegt.

MfG Volker
#34029
Moin Moin !

Es gibt Neuigkeiten! In meinen Augen erklären diese auch das merkwürdige Verhalten der GTÜ, wie nun bekannt wurde, hat diese Gesellschaft schon seit Jahren daran gearbeitet , eine ABE für CuNiFer Leitungen zu erwirken,
indem sie die nötigen Laborversuche durchführte. Anders ausgedrückt: Die GTÜ hat ein angebliches Problem erfunden, auf das nach langer Lobbyarbeit ein paar andere eingestiegen sind, um dann nicht nur die Lösung anbieten zu können, sondern auch noch ein Folgegeschäft (Änderungsabnahmen) zu kreieren.

Es gibt neuerdings also tatsächlich einen (dänischen) Hersteller, der CuNiFer Bremsleitungen mit ABE anbietet , diese dürfen also eingebaut werden, müssen aber in einer Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO abgenommen werden!
Ach ja: das so ziemlich einzig ernstzunehmende Argument gegen die CuNiFer Leitungen , diese würden bei Schwingungen verspröden , ist natürlich widerlegt, in der ABE werden die gleichen Mindestabstände der Halterungen wie in der DIN-Norm für Bremsleitungen von 500mm gefordert. Noch mal zur Erinnerung, es gibt keine ABE für Stahlbremsleitungen, sondern es gilt ganz allgemein eine DIN-Norm für Bremsleitungen , diese Norm wurde auch von den CuNiFer Leitungen auf dem Markt erfüllt. So weit mir bekannt, gab es einzelne TÜV-Prüfer bzw. regionale TÜVe , die CuNiFer leitungen nur akzeptierten , wenn diese mit halbierten Abständen befestigt wurden.
einen einzigen Vorteil gibt es jetzt auch: Die ABE gilt rückwirkend für die bereits früher verkauften Bremsleitungen dieses Herstellers!

MfG Volker

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